Ratgeber
Arbeit & Karriere in der Schweiz, verständlich erklärt
Eigenständige Ratgeber zu den häufigsten Fragen rund um Arbeitsrecht, Lohn, Bewerbung, Ausbildung und Nebenverdienst, speziell für die Schweiz.
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Arbeitsrecht Ferienanspruch in der Schweiz Gesetzlich stehen dir mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr zu, unter 20 Jahren 5 Wochen. Der Anspruch steigt nicht mit dem Dienstalter.
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Arbeitsrecht Lohn bei Krankheit in der Schweiz Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter: im ersten Jahr mindestens 3 Wochen, danach länger nach Berner, Basler oder Zürcher Skala.
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Arbeitsrecht Kündigungsfrist in der Schweiz Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dienstzeit: 1 Monat im ersten Jahr, danach 2 Monate, ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate.
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Arbeitsrecht Probezeit in der Schweiz Die Probezeit dauert standardmässig 1 Monat und lässt sich schriftlich auf höchstens 3 Monate verlängern, mit 7 Tagen Kündigungsfrist.
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Arbeitsrecht Homeoffice in der Schweiz Ein Recht auf Homeoffice gibt es nicht. Ordnet der Arbeitgeber es an, muss er die notwendigen Auslagen entschädigen (Art. 327a OR).
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Arbeitsrecht Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen, der Urlaub des anderen Elternteils 2 Wochen, entschädigt mit 80 Prozent, höchstens CHF 220 pro Tag.
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Gehalt 13. Monatslohn in der Schweiz Einen gesetzlichen Anspruch auf den 13. Monatslohn gibt es nicht. Er ist nur geschuldet, wenn Vertrag, GAV oder betriebliche Übung ihn vorsehen.
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Gehalt Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Einen landesweiten Mindestlohn gibt es nicht. Lohnuntergrenzen kommen aus rund 600 GAV, die etwa die Hälfte der Arbeitnehmenden erfassen.
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Gehalt Lohnverhandlung in der Schweiz Im bestehenden Job sind rund 3 bis 10 Prozent mehr realistisch, beim Stellenwechsel oft mehr. Entscheidend sind Marktwert und gute Argumente.
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Gehalt Einstiegsgehalt in der Schweiz Der Medianlohn liegt 2024 bei CHF 7’024 pro Monat. Nach einer Lehre (EFZ) sind es rund CHF 5’270, je nach Branche und Region unterschiedlich.
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Gehalt Quellensteuer in der Schweiz Die Quellensteuer wird ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassung direkt vom Lohn abgezogen, je nach Tarifcode und Kanton.
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Bewerbung Lohnvorstellung in der Schweiz Nenne deine Lohnvorstellung als Bruttojahreslohn mit Angabe von 12 oder 13 Monatslöhnen, am besten als Spanne von rund plus/minus 10 Prozent.
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Bewerbung Lebenslauf in der Schweiz Der Schweizer Lebenslauf ist tabellarisch, ein bis zwei Seiten lang. Ein Foto ist üblich, der Aufenthaltsstatus wird oft angegeben.
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Bewerbung Bewerbungsschreiben in der Schweiz Ein Bewerbungsschreiben ist in der Schweiz eine A4-Seite lang und ergänzt den Lebenslauf um Motivation, Passung und dein gewünschtes Pensum.
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Bewerbung Bewerbung ohne Erfahrung Ohne einschlägige Berufserfahrung zählen Ausbildung, Praktika, Ferienjobs und Motivation. Zeige konkret, was du kannst und lernen willst.
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Bewerbung Bewerbung per E-Mail Kurzer Mailtext, Unterlagen als ein PDF, klarer Betreff mit Stelle und Referenz. Viele Stellen laufen aber über Jobportale statt E-Mail.
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Ausbildung Berufslehre oder Studium Nach der Lehre (EFZ) liegt der Medianlohn bei rund CHF 5’270, mit Berufsmaturität und Hochschule höher. Beide Wege haben gute Chancen.
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Ausbildung Quereinstieg in der Schweiz Ein Quereinstieg gelingt vor allem dort, wo Personal gesucht wird: Detailhandel, Logistik, Gastronomie, Pflege und IT. Das RAV kann Umschulungen fördern.
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Ausbildung Ferienjob in der Schweiz Ab 13 Jahren sind leichte Ferienjobs erlaubt. In den Ferien gelten bis 8 Stunden pro Tag, höchstens die halbe Ferienzeit, zwischen 6 und 18 Uhr.
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Nebenverdienst Zwischenverdienst und RAV Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf in der Schweiz dazuverdienen. Die ALV gleicht die Differenz zum versicherten Verdienst teilweise aus.
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Nebenverdienst Fahrkostenabzug in der Schweiz Bei der direkten Bundessteuer sind die Fahrkosten auf CHF 3’200 pro Jahr begrenzt. Bei den Kantonssteuern gelten eigene, meist höhere Höchstbeträge.
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Nebenverdienst Grenzgänger in der Schweiz Grenzgänger:innen brauchen den Ausweis G und kehren mindestens wöchentlich ins Ausland zurück. Aus Deutschland gilt eine Quellensteuer von 4,5 Prozent.