(Junior) Consultant (m/w/d)
Roland Berger
- Standort
- Zürich
- Anstellung
- Vollzeit · Unbefristet
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Monat
In der Schweiz stehen dir gesetzlich mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr zu (Art. 329a OR), bei einer 5-Tage-Woche also 20 Arbeitstage. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es mindestens 5 Wochen. Anders als in einigen Nachbarländern steigt dieser gesetzliche Anspruch nicht mit dem Dienstalter, eine sechste Woche nach langer Betriebszugehörigkeit gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag oder GAV sie gewähren. Bei Teilzeit bleibt der Anspruch in Wochen gleich: Bei einem Pensum von 80 Prozent an vier Tagen pro Woche sind 4 Wochen Ferien 16 Ferientage, verteilt auf die tatsächlichen Arbeitstage.
Roland Berger
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| Alter | Mindestanspruch | Entspricht |
|---|---|---|
| Ab 20 Jahren | 20 Arbeitstage | 4 Wochen |
| Unter 20 Jahren | 25 Arbeitstage | 5 Wochen |
Gesetzliches Minimum. Viele Arbeitsverträge und GAV gewähren mehr, unabhängig vom Dienstalter.
Mindestens 4 Wochen pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche also 20 Arbeitstage. Das ist die gesetzliche Untergrenze nach Art. 329a OR. Geregelt ist der Ferienanspruch im Obligationenrecht, nicht im Arbeitsgesetz, das die Arbeits- und Ruhezeiten behandelt. Viele Betriebe und GAV gewähren freiwillig mehr, etwa 5 Wochen.
Gesetzlich nein. Art. 329a OR sieht ausser der Ausnahme für unter 20-Jährige keine Erhöhung nach Dienstjahren oder Alter vor. Der Mindestanspruch bleibt bei 4 Wochen, egal wie lange du im Betrieb bist und auch mit 60. In der Praxis gewähren allerdings viele Gesamtarbeitsverträge und Einzelarbeitsverträge ab einem bestimmten Alter oder Dienstalter zusätzliche Ferientage. Ob das für dich gilt, steht in deinem Vertrag oder im GAV deiner Branche.
Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen, also 25 Arbeitstage. Ab dem 20. Geburtstag gilt für das restliche Jahr der Anspruch anteilig herabgesetzt.
Der Anspruch in Wochen ist bei Teilzeit derselbe wie bei Vollzeit, gerechnet wird in Arbeitstagen. Bei einem Pensum von 80 Prozent, verteilt auf vier Tage pro Woche, ergeben 4 Wochen Ferien also 16 Ferientage. Ändert sich dein Pensum unter dem Jahr, wird der Anspruch für jede Periode einzeln berechnet und danach zusammengezählt. Der Lohn läuft während der Ferien weiter.
Ferien sollen im Bezugsjahr genommen werden und verfallen nicht einfach automatisch. Nicht bezogene Ansprüche fallen unter die allgemeine Verjährung von Lohnforderungen, die nach fünf Jahren eintritt (Art. 128 OR). Sprich einen Ferienstau frühzeitig mit deinem Betrieb an.
Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt fest, muss dabei aber auf deine Wünsche Rücksicht nehmen, soweit das mit dem Betrieb vereinbar ist (Art. 329c OR). Mindestens zwei Ferienwochen sollen zusammenhängend bezogen werden können.
Nicht bezogene Ferien werden in der Regel während der Kündigungsfrist bezogen. Ist das nicht möglich, etwa bei Freistellung oder kurzer Frist, wird der Restanspruch am Ende in Geld abgegolten.
Anteilig, nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Austrittsjahr und nach deinem Pensum. Von diesem Anspruch werden die bereits bezogenen Ferientage abgezogen, übrig bleibt dein Guthaben. Lässt es sich in der Kündigungsfrist nicht mehr beziehen, wird es zum Schluss in Geld abgegolten.
Zuletzt geprüft: August 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.