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Arbeitsrecht

Lohn bei Krankheit in der Schweiz: Lohnfortzahlung und Skalen

Kurz gesagt

Wirst du in der Schweiz ohne eigenes Verschulden krank, muss dein Arbeitgeber den Lohn weiter bezahlen (Art. 324a OR), ab dem ersten Tag zu 100 Prozent. Im ersten Dienstjahr sind es mindestens 3 Wochen, danach eine angemessen längere Zeit. Wie lange genau, steht nicht im Gesetz, sondern richtet sich nach den von den Gerichten entwickelten Skalen, je nach Kanton nach der Berner, Basler oder Zürcher Skala. Viele Betriebe ersetzen diese Pflicht durch eine Krankentaggeldversicherung.

Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Dienstjahren

Mindestdauer der Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR, konkretisiert durch die kantonalen Skalen
Dienstjahr Lohnfortzahlung (Minimum nach OR)
1. Dienstjahr mindestens 3 Wochen
Ab dem 2. Dienstjahr angemessen längere Zeit, konkretisiert durch Berner, Basler oder Zürcher Skala je nach Kanton

Die genaue Dauer pro Dienstjahr unterscheidet sich je nach anwendbarer Skala und Kanton. Massgebend sind die aktuelle Skala deines Kantons sowie dein Arbeitsvertrag oder GAV.

Wie lange bekomme ich bei Krankheit meinen Lohn in der Schweiz?

Im ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen zu vollem Lohn. Ab dem zweiten Jahr eine angemessen längere Zeit, die je nach Kanton über die Berner, Basler oder Zürcher Skala bestimmt wird. Eine Krankentaggeldversicherung kann eine andere, oft längere Dauer vorsehen.

Was ist die Berner, Basler oder Zürcher Skala?

Das sind von den Gerichten entwickelte Tabellen, die festlegen, wie lange die Lohnfortzahlung ab dem zweiten Dienstjahr dauert. Welche Skala gilt, hängt vom Kanton ab: Die Zürcher Skala kommt in mehreren Ostschweizer Kantonen zur Anwendung, die Basler Skala in beiden Basel, die Berner Skala in den übrigen Kantonen. Die konkreten Werte solltest du in der aktuellen Skala deines Kantons nachschlagen.

Muss ich sofort ein Arztzeugnis vorlegen?

Melde dich unverzüglich krank. Ein Arztzeugnis brauchst du, sobald dein Arbeitgeber es verlangt, und das darf er auch schon ab dem ersten Krankheitstag. Viele Betriebe verlangen es ab dem dritten oder vierten Tag, massgebend ist deine betriebliche Regelung.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung ausläuft?

Endet die gesetzliche Lohnfortzahlung und besteht keine Krankentaggeldversicherung, fällt der Lohn weg. Besteht eine Versicherung, zahlt sie in der Regel ein Taggeld weiter, häufig 80 Prozent des Lohnes über eine längere Dauer. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und die Versicherungsbedingungen.

Bin ich während einer Krankheit vor Kündigung geschützt?

Nach der Probezeit ja: Der Arbeitgeber darf während einer unverschuldeten Krankheit oder eines Unfalls nicht kündigen, und zwar während einer Sperrfrist von 30 Tagen im ersten Dienstjahr, 90 Tagen ab dem zweiten bis fünften und 180 Tagen ab dem sechsten Dienstjahr (Art. 336c OR). Eine trotzdem ausgesprochene Kündigung ist nichtig.

Zahlt eine Krankentaggeldversicherung anders als die gesetzliche Lohnfortzahlung?

Ja. Statt der vollen Lohnfortzahlung nach OR zahlt eine Krankentaggeldversicherung oft 80 Prozent des Lohnes, dafür über eine deutlich längere Dauer. Ersetzt der Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht durch eine solche Versicherung, müssen die Leistungen insgesamt mindestens gleichwertig sein.

Gilt die Lohnfortzahlung auch während der Probezeit?

Die Lohnfortzahlungspflicht setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder auf mehr als drei Monate abgeschlossen wurde. Bei sehr kurzen Verhältnissen kann sie deshalb entfallen. Der Kündigungsschutz nach Art. 336c OR greift erst nach der Probezeit.