Monteur Metallbau (m/w/d)
Peneder
- Standort
- Urdorf
- Anstellung
- Teilzeit · Vollzeit
- Erfahrung
- Berufserfahren
- Veröffentlicht
- vor 1 Monat
Der Lebenslauf in der Schweiz ist tabellarisch und umgekehrt chronologisch aufgebaut, meist ein bis zwei Seiten lang. Ein professionelles Foto ist üblich und wird häufig erwartet, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Zivilstand und Nationalität sind freiwillig, werden aber oft genannt. Eine Schweizer Besonderheit ist die Angabe des Aufenthalts- oder Arbeitsstatus wie C-Bewilligung oder EU/EFTA-Staatsangehörigkeit, weil sie die Arbeitsberechtigung signalisiert. Der Heimatort gilt heute als verzichtbar.
Peneder
Roland Berger
Roland Berger
Nein, Pflicht ist es nicht. Ein professionelles Bewerbungsfoto ist in der Schweiz aber üblich und wird von vielen Arbeitgebern erwartet. Wenn du eines verwendest, sollte es aktuell und professionell wirken.
In der Regel ein bis zwei Seiten. Wichtig ist eine klare, tabellarische Gliederung, damit die Personalabteilung die wichtigsten Stationen rasch erfasst. Ältere oder nebensächliche Stationen darfst du kürzen.
Umgekehrt chronologisch, also die aktuellste Position zuerst. Das gilt sowohl für die Berufserfahrung als auch für die Ausbildung. So sieht die Leserin oder der Leser sofort deinen aktuellen Stand.
Beides ist freiwillig. In der Schweiz werden Zivilstand und Nationalität dennoch häufig aufgeführt, es ist verbreitete Praxis. Du entscheidest, ob du diese Angaben machst.
Für Nicht-Schweizer:innen ist das sinnvoll und in der Schweiz üblich. Die Angabe der Bewilligung oder einer EU/EFTA-Staatsangehörigkeit zeigt dem Arbeitgeber sofort, dass du arbeitsberechtigt bist, und erspart Rückfragen. Das ist eine typisch schweizerische Besonderheit.
Der Heimatort, eine schweizerische Grösse aus dem Zivilstandsregister, wurde früher von Schweizer Staatsangehörigen oft genannt. Auf modernen Lebensläufen gilt er heute als verzichtbar und kann weggelassen werden.
Speichere den Lebenslauf als PDF und benenne die Datei nachvollziehbar, etwa mit deinem Namen und dem Stichwort Lebenslauf. So bleibt das Dokument beim Empfänger auffindbar und behält seine Formatierung.
Zuletzt geprüft: Juli 2026