Quellensteuer in der Schweiz: wer sie zahlt und wie sie funktioniert
Die Quellensteuer wird ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung (ohne Ausweis C) direkt vom Lohn abgezogen, ebenso Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz, die hier ein Einkommen erzielen, etwa Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Ausweis G. Der Arbeitgeber zieht sie bei jeder Lohnzahlung ab, der Ansatz hängt von Kanton und Tarifcode ab. Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120’000 folgt zwingend eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV).
Tarifcodes der Quellensteuer
| Tarifcode | Zielgruppe |
|---|---|
| A | Alleinstehend |
| B | Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft, Alleinverdiener:in |
| C | Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft, Doppelverdiener:in |
| G | Ersatzeinkommen, zum Beispiel Taggelder |
| E | Vereinfachtes Abrechnungsverfahren |
Die genauen Ansätze sind kantonal geregelt und werden jährlich angepasst, massgebend ist die aktuelle Tabelle deines Kantons.
Wer bezahlt in der Schweiz Quellensteuer?
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (ohne Ausweis C), die in der Schweiz wohnen, etwa mit Ausweis B, L, F, N oder S. Dazu Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz, die hier arbeiten, zum Beispiel Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Ausweis G. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Ausweis C zahlen die ordentliche Steuer.
Wie wird der Tarifcode bestimmt?
Der Tarifcode richtet sich nach deiner familiären und beruflichen Situation: Tarif A für Alleinstehende, B für Verheiratete mit einem Erwerbseinkommen, C für Verheiratete mit zwei Einkommen, G für Ersatzeinkommen und E für das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Der Arbeitgeber meldet die Angaben dem Kanton.
Ab welchem Einkommen brauche ich eine ordentliche Steuererklärung?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120’000 wirst du zwingend nachträglich ordentlich veranlagt (NOV). Dieser Status bleibt anschliessend bestehen, auch wenn dein Einkommen später wieder unter die Schwelle fällt. Die Quellensteuer wird dann an die ordentliche Steuer angerechnet.
Kann ich Abzüge geltend machen, obwohl ich quellensteuerpflichtig bin?
Ja. Wer nicht automatisch der NOV unterliegt, kann eine solche beantragen oder eine Tarifkorrektur verlangen, um Abzüge geltend zu machen, die im Tarif nicht enthalten sind, etwa effektive Berufskosten oder Einkäufe in die Säule 3a. Die Frist dafür ist der 31. März des Folgejahres und kann nicht verlängert werden.
Was ist eine Tarifkorrektur und bis wann muss ich sie beantragen?
Mit einer Tarifkorrektur lässt du einzelne Punkte im Quellensteuerabzug berichtigen, ohne gleich in die volle ordentliche Veranlagung zu wechseln. Der Antrag muss bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eingehen.
Zahlen Grenzgänger:innen eine andere Quellensteuer?
Teilweise. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland zahlen mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung eine auf 4,5 Prozent des Bruttolohnes begrenzte Quellensteuer, die an die deutsche Steuer angerechnet wird. Für Frankreich und Italien gelten je eigene Regeln, mehr dazu im Ratgeber zu Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
Was passiert, wenn ich eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erhalte?
Mit dem Ausweis C endet die Quellensteuerpflicht. Ab dann wirst du wie Schweizer Staatsangehörige ordentlich besteuert und reichst jährlich eine Steuererklärung ein. Der Wechsel gilt in der Regel ab dem Folgemonat der Erteilung.
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Quellen & Stand
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.