Case Workshop - Consulting Club x Roland Berger (m/w/d)
Roland Berger
- Standort
- St. Gallen
- Anstellung
- Praktikum
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Monat
Die Quellensteuer wird ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung (ohne Ausweis C) direkt vom Lohn abgezogen, ebenso Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz, die hier ein Einkommen erzielen, etwa Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Ausweis G. Der Arbeitgeber zieht sie bei jeder Lohnzahlung ab, der Ansatz hängt von Kanton und Tarifcode ab. Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120’000 folgt zwingend eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV).
Roland Berger
Peneder
Roland Berger
| Tarifcode | Zielgruppe |
|---|---|
| A | Alleinstehend |
| B | Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft, Alleinverdiener:in |
| C | Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft, Doppelverdiener:in |
| G | Ersatzeinkommen, zum Beispiel Taggelder |
| E | Vereinfachtes Abrechnungsverfahren |
Die genauen Ansätze sind kantonal geregelt und werden jährlich angepasst, massgebend ist die aktuelle Tabelle deines Kantons.
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (ohne Ausweis C), die in der Schweiz wohnen, etwa mit Ausweis B, L, F, N oder S. Dazu Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz, die hier arbeiten, zum Beispiel Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Ausweis G. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Ausweis C zahlen die ordentliche Steuer.
Der Tarifcode richtet sich nach deiner familiären und beruflichen Situation: Tarif A für Alleinstehende, B für Verheiratete mit einem Erwerbseinkommen, C für Verheiratete mit zwei Einkommen, G für Ersatzeinkommen und E für das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Der Arbeitgeber meldet die Angaben dem Kanton.
Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120’000 wirst du zwingend nachträglich ordentlich veranlagt (NOV). Dieser Status bleibt anschliessend bestehen, auch wenn dein Einkommen später wieder unter die Schwelle fällt. Die Quellensteuer wird dann an die ordentliche Steuer angerechnet.
Ja. Wer nicht automatisch der NOV unterliegt, kann eine solche beantragen oder eine Tarifkorrektur verlangen, um Abzüge geltend zu machen, die im Tarif nicht enthalten sind, etwa effektive Berufskosten oder Einkäufe in die Säule 3a. Die Frist dafür ist der 31. März des Folgejahres und kann nicht verlängert werden.
Mit einer Tarifkorrektur lässt du einzelne Punkte im Quellensteuerabzug berichtigen, ohne gleich in die volle ordentliche Veranlagung zu wechseln. Der Antrag muss bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eingehen.
Teilweise. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland zahlen mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung eine auf 4,5 Prozent des Bruttolohnes begrenzte Quellensteuer, die an die deutsche Steuer angerechnet wird. Für Frankreich und Italien gelten je eigene Regeln, mehr dazu im Ratgeber zu Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
Mit dem Ausweis C endet die Quellensteuerpflicht. Ab dann wirst du wie Schweizer Staatsangehörige ordentlich besteuert und reichst jährlich eine Steuererklärung ein. Der Wechsel gilt in der Regel ab dem Folgemonat der Erteilung.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.