Case Workshop - Consulting Club x Roland Berger (m/w/d)
Roland Berger
- Standort
- St. Gallen
- Anstellung
- Praktikum
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Monat
Einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt es in der Schweiz nicht. Lohnuntergrenzen ergeben sich stattdessen aus den rund 600 Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die von Branchen und Sozialpartnern ausgehandelt werden und schätzungsweise die Hälfte der Arbeitnehmenden erfassen. Ein Teil der GAV ist allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit für eine ganze Branche. Als Ausnahme haben einzelne Kantone einen eigenen gesetzlichen Mindestlohn. Welcher GAV für dich gilt, findest du über gav-service.ch.
Roland Berger
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| Kanton | Besonderheit |
|---|---|
| Genf | Eigener kantonaler Mindestlohn |
| Basel-Stadt | Eigener kantonaler Mindestlohn |
| Jura | Eigener kantonaler Mindestlohn |
| Neuenburg | Eigener kantonaler Mindestlohn |
| Tessin | Eigener kantonaler Mindestlohn, branchenabhängig |
Diese Kantone haben einen eigenen gesetzlichen Mindestlohn. Die Ansätze sind an die Teuerung gebunden und werden jährlich angepasst, die aktuellen Beträge stehen auf der Website des jeweiligen Kantons.
Landesweit nicht. Lohnuntergrenzen kommen dort, wo sie gelten, aus einem GAV oder aus einem kantonalen Mindestlohn. Einzelne Kantone wie Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt haben einen eigenen gesetzlichen Mindestlohn.
Ein GAV ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien, den 13. Monatslohn und weitere Bedingungen für eine Branche regelt. Er entspricht funktional dem österreichischen Kollektivvertrag, deckt aber nur rund die Hälfte der Arbeitnehmenden ab.
Das hängt von deiner Branche und Tätigkeit ab, teils auch vom Kanton. Über das Portal gav-service.ch kannst du prüfen, welche GAV bestehen und ob einer für deinen Betrieb verbindlich ist. Im Zweifel hilft dir die zuständige Gewerkschaft weiter.
Ein allgemeinverbindlich erklärter GAV gilt nicht nur für die Verbandsmitglieder, sondern für alle Betriebe und Arbeitnehmenden der Branche im betreffenden Gebiet. Der Bund oder ein Kanton spricht diese Allgemeinverbindlicherklärung aus. Damit werden die Mindestbedingungen zum verbindlichen Standard.
Einen kantonalen gesetzlichen Mindestlohn kennen Genf, Neuenburg, Jura, das Tessin und Basel-Stadt. Die Ansätze werden jährlich an die Teuerung angepasst, aktuelle Zahlen findest du auf der Website des jeweiligen Kantons.
Der zentrale Einstieg ist gav-service.ch. Dort sind die bestehenden GAV und die allgemeinverbindlich erklärten Verträge aufgeführt. Zusätzlich findest du den für dich geltenden GAV oft im Arbeitsvertrag genannt.
Ja. Der GAV legt nur die Untergrenze fest. Alles darüber ist Verhandlungssache zwischen dir und dem Arbeitgeber. Ein Lohn unter dem GAV-Minimum ist dagegen nicht zulässig, wenn der GAV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.