Ferienjob in der Schweiz: Alter, Arbeitszeit und Regeln
Einen Ferienjob dürfen Jugendliche in der Schweiz ab 13 Jahren annehmen, sofern es sich um leichte Arbeit handelt, die Gesundheit und Entwicklung nicht beeinträchtigt. In den Ferien sind bis zu 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche erlaubt, aber höchstens während der halben Ferienzeit, und die Arbeit muss zwischen 6 und 18 Uhr liegen. Geregelt ist das im Arbeitsgesetz (ArG) und in der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5). Bei Minderjährigen braucht es die Zustimmung der Eltern.
Arbeitszeiten für Jugendliche
| Zeitraum | Maximale Arbeitszeit |
|---|---|
| Während der Schulzeit | 3 Std. pro Tag, 9 Std. pro Woche |
| In den Ferien | 8 Std. pro Tag, 40 Std. pro Woche, höchstens halbe Ferienzeit |
| Tageszeit | zwischen 6 und 18 Uhr |
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen. Massgebend sind ArG und ArGV 5.
Ab welchem Alter darf man in der Schweiz einen Ferienjob machen?
Ab 13 Jahren für leichte Arbeiten während der Ferien, sofern Gesundheit und Entwicklung nicht leiden. Für Kinder unter 13 Jahren sind Ferienjobs nur in eng begrenzten Ausnahmen erlaubt. Massgebend sind ArG und Jugendarbeitsschutzverordnung.
Wie viele Stunden darf ich als Jugendliche:r arbeiten?
In den Ferien bis zu 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, aber höchstens während der Hälfte der Ferien. Während der Schulzeit sind es höchstens 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche. Die Arbeit muss zwischen 6 und 18 Uhr liegen.
Brauche ich die Zustimmung meiner Eltern?
Ja. Solange du minderjährig bist, müssen deine Eltern beziehungsweise die gesetzliche Vertretung dem Ferienjob zustimmen. Viele Arbeitgeber verlangen die Zustimmung schriftlich, bevor du anfängst.
Wie viel verdient man bei einem Ferienjob, wenn es keinen Mindestlohn gibt?
Einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt es in der Schweiz nicht. Der Lohn für einen Ferienjob ist deshalb Verhandlungssache oder folgt lokaler Übung, ausser ein GAV oder ein kantonaler Mindestlohn ist anwendbar. Einzelne Kantone haben zu Ferien- und Studierendenjobs eigene Regelungen, prüfe deshalb die Vorgaben deines Kantons.
Muss mein Ferienjob bei der Sozialversicherung angemeldet sein?
Grundsätzlich unterliegt auch ein Ferienjob den Sozialversicherungen. Für Jugendliche gelten bei der AHV allerdings Beitragsfreigrenzen, unter denen keine Beiträge anfallen. Der Arbeitgeber ist für die korrekte Anmeldung und Abrechnung verantwortlich.
Zahle ich als Schüler:in Steuern auf den Ferienjob?
Das hängt von deinem Wohnkanton und der Höhe des Einkommens ab. Kleine Ferienverdienste bleiben oft unter der Steuergrenze, werden aber je nach Kanton dennoch in der Steuererklärung der Familie berücksichtigt. Im Zweifel hilft die kantonale Steuerverwaltung weiter.
Wie finde ich einen Ferienjob?
Über Jobportale, lokale Betriebe, das persönliche Umfeld und Aushänge. Frag frühzeitig an, denn beliebte Ferienstellen sind rasch vergeben. Auch berufsberatung.ch und regionale Jugendangebote bieten Hinweise.
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Quellen & Stand
- SECO: Jugendarbeitsschutz
- Fedlex: Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5)
- ch.ch: Jugendliche und Arbeit
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.