Consulting Intern – Bewirb dich bis zum 16. Oktober 2026 (m/w/d)
Roland Berger
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- München
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- Veröffentlicht
- vor 1 Woche
Ab welchem Alter und wie lange du einen Ferienjob machen darfst, regelt in Deutschland das Jugendarbeitsschutzgesetz. Unter 13 Jahren ist eine Beschäftigung generell nicht erlaubt. Mit 13 und 14 Jahren sind nur leichte, altersgerechte Tätigkeiten mit Zustimmung der Eltern zulässig, höchstens 2 Stunden am Tag. Ab 15 Jahren darfst du bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Schulpflichtige Jugendliche dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen im Jahr jobben. Grundsätzlich gilt auch für Ferienjobs der Mindestlohn, für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung greift er aber nicht zwingend.
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Unter 13 Jahren ist ein Ferienjob nicht erlaubt. Mit 13 und 14 Jahren sind nur leichte Tätigkeiten mit Zustimmung der Eltern zulässig. Ab 15 Jahren und dem Ende der Vollzeitschulpflicht darfst du im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes regulär arbeiten.
Mit 13 und 14 Jahren sind es höchstens 2 Stunden am Tag und 12 Stunden pro Woche. Ab 15 Jahren gelten maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Schulpflichtige Jugendliche dürfen zudem nur in den Ferien und höchstens 4 Wochen im Jahr arbeiten.
Grundsätzlich richtet sich die Bezahlung nach dem gesetzlichen Mindestlohn oder einem geltenden Tarifvertrag. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind nach § 22 MiLoG aber vom Mindestlohn ausgenommen, hier kann also weniger gezahlt werden.
Ja. Dein Arbeitgeber muss dich ordnungsgemäß anmelden, auch bei einem kurzen Ferienjob. Das ist wichtig für den Versicherungsschutz und dafür, dass die geleistete Zeit korrekt abgerechnet wird.
Zunächst kann Lohnsteuer einbehalten werden. Bleibt dein Jahreseinkommen aber unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, bekommst du die einbehaltene Lohnsteuer über eine Steuererklärung im Folgejahr in der Regel vollständig zurück.
Ein Ferienjob ist echte Arbeit gegen Bezahlung, meist in einfachen Tätigkeiten und ohne Ausbildungscharakter. Ein Praktikum dient dagegen dem Lernen und dem Einblick in einen Beruf, die Bezahlung fällt je nach Art des Praktikums unterschiedlich aus.
Gute Anlaufstellen sind Online-Jobbörsen, Aushänge in Geschäften sowie Betriebe in deiner Umgebung, etwa in Handel, Gastronomie oder Logistik. Auch Initiativbewerbungen und Tipps aus dem persönlichen Umfeld führen oft schnell zum Ziel.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.