Praktikant / Werkstudent für den Fachbereich der Kalibrierung am Standort Wolfsburg (w/m/d)
AVL
- Standort
- Wolfsburg
- Anstellung
- Befristet · Praktikum · Werkstudent
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Monat
Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt 24 Werktage pro Jahr, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche. Bei der üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen oder 4 Wochen. Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen häufig mehr vor, in der Praxis meist 28 bis 30 Tage. Resturlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember, eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist nur bei dringenden Gründen möglich. Ohne rechtzeitigen Hinweis des Arbeitgebers auf den drohenden Verfall bleibt der gesetzliche Mindesturlaub jedoch bestehen.
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Roland Berger
Roland Berger
| Grundlage | Urlaub bei 5-Tage-Woche | Entspricht |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindesturlaub (§ 3 BUrlG) | 20 Arbeitstage | 24 Werktage / 4 Wochen |
| Üblicher tariflicher oder vertraglicher Urlaub | 28 bis 30 Arbeitstage | rund 5,5 bis 6 Wochen |
| Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung | plus 5 Arbeitstage | zusätzlich zum Grundanspruch |
Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 statt 20 Tage. Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch, anteilig nach der Zahl ihrer Arbeitstage berechnet.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage im Jahr, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage oder 4 Wochen. Weniger darf im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden, mehr jederzeit.
Über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus sind in vielen Betrieben 28 bis 30 Urlaubstage üblich, vor allem in tarifgebundenen Unternehmen. Ein gesetzliches Maximum gibt es nicht. Was für dich gilt, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Der Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen und verfällt sonst am 31. Dezember. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen erlaubt, dann muss der Urlaub bis zum 31. März genommen werden. Bei langer Krankheit verfällt der gesetzliche Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Ja. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht verfällt der gesetzliche Mindesturlaub nur, wenn der Arbeitgeber dich rechtzeitig und klar auf den drohenden Verfall hingewiesen und dich aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Unterbleibt dieser Hinweis, bleibt dein Urlaub bestehen.
Kannst du offenen Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss er ausgezahlt werden. Diese Urlaubsabgeltung ergibt sich aus § 7 Abs. 4 BUrlG und gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat.
Den vollen Jahresurlaub kannst du erst nach der Wartezeit von 6 Monaten verlangen. In diesen ersten 6 Monaten wächst der Anspruch anteilig, für jeden vollen Beschäftigungsmonat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf 5 zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr, bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitstage wird der Zusatzurlaub entsprechend umgerechnet.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.