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Arbeitsrecht

Kündigungsfrist in Deutschland: welche Fristen wirklich gelten

Kurz gesagt

Als Arbeitnehmer kannst du in Deutschland mit der gesetzlichen Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen, unabhängig davon, wie lange du schon im Betrieb bist. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit gestaffelt, von 1 Monat ab 2 Jahren bis zu 7 Monaten ab 20 Jahren, jeweils zum Monatsende. Diese längeren Fristen gelten von Gesetzes wegen nur zugunsten des Arbeitnehmers. In der Probezeit beträgt die Frist für beide Seiten 2 Wochen zu einem beliebigen Tag.

Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit

Gesetzliche Kündigungsfristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber nach § 622 BGB
Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung
Grundfrist (auch für die Arbeitnehmerkündigung) 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren 6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende

In der Probezeit gilt für beide Seiten eine Frist von 2 Wochen zu einem beliebigen Tag. Die verlängerten Fristen enden immer zum Ende eines Kalendermonats, nicht zum 15.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

Für die Eigenkündigung gilt die gesetzliche Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist bleibt gleich, egal wie lange du im Betrieb bist. Im Arbeitsvertrag kann eine längere Frist vereinbart sein, dann gilt diese.

Gelten für Arbeitgeber längere Kündigungsfristen?

Ja. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist gestaffelt nach der Betriebszugehörigkeit, von 1 Monat ab 2 Jahren bis zu 7 Monaten ab 20 Jahren. Diese Staffel schützt den Arbeitnehmer und gilt nur für die Arbeitgeberkündigung.

Wie wirkt sich die Betriebszugehörigkeit auf die Frist aus?

Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger ist die Frist, die der Arbeitgeber einhalten muss. Nach § 622 Abs. 2 BGB reicht die Staffel von 1 Monat ab 2 Jahren bis zu 7 Monaten ab 20 Jahren, jeweils zum Monatsende. Die volle Übersicht steht in der Tabelle oben.

Gilt die Kündigungsfrist auch in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens 6 Monaten gilt eine verkürzte Frist von 2 Wochen zu einem beliebigen Tag, und zwar für beide Seiten. Die gestaffelten Fristen greifen erst nach dem Ende der Probezeit.

Kann die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag verkürzt werden?

Grundsätzlich nicht: Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen, eine Verkürzung ist nur in eng begrenzten Ausnahmen zulässig, etwa bei kurzzeitigen Aushilfen oder in Kleinbetrieben. Eine Verlängerung ist dagegen möglich, darf den Arbeitnehmer aber nicht stärker binden als den Arbeitgeber.

Was bedeutet "zum 15. oder Monatsende"?

Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis enden darf. Bei der Grundfrist ist das entweder der 15. eines Monats oder der letzte Kalendertag. Die 4-Wochen-Frist muss bis zu diesem Termin vollständig abgelaufen sein, sonst verschiebt sich das Ende auf den nächsten zulässigen Termin.

Brauche ich für die Eigenkündigung einen Grund?

Nein. Als Arbeitnehmer kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen, du musst nur die geltende Frist einhalten und schriftlich kündigen. Ein Grund ist nur bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund erforderlich.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.