Marktmanager:in Stellvertretung (m/w/d)
Billa
- Standort
- Wien
- Anstellung
- Vollzeit
- Erfahrung
- Führungskraft
- Veröffentlicht
- vor 1 Woche
ab € 2.535,– brutto / Monatlich
Die Kündigungsfrist in Österreich hängt davon ab, wer kündigt. Kündigt der Arbeitgeber, gilt eine gesetzliche Staffel nach Dienstjahren: von 6 Wochen in den ersten 2 Jahren bis zu 5 Monaten ab dem 26. Dienstjahr. Kündigungstermin ist grundsätzlich das Quartalsende. Kündigst du selbst, beträgt die Frist 1 Monat zum Monatsletzten. Seit 1. Oktober 2021 gelten für Arbeiter:innen dieselben Fristen wie für Angestellte.
Billa
ab € 2.535,– brutto / Monatlich
OOEG
ab € 147.400,– brutto / Jährlich
Penny
€ 877,– brutto / Monatlich
| Dienstzeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| In den ersten 2 Dienstjahren | 6 Wochen |
| Ab dem 3. Dienstjahr | 2 Monate |
| Ab dem 6. Dienstjahr | 3 Monate |
| Ab dem 16. Dienstjahr | 4 Monate |
| Ab dem 26. Dienstjahr | 5 Monate |
Gesetzlicher Kündigungstermin ist das Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Per Vereinbarung sind auch der 15. oder der Monatsletzte als Termin möglich.
Wenn du selbst kündigst, gilt 1 Monat zum Monatsletzten, egal wie lange du schon im Betrieb bist. Per Vereinbarung kann diese Frist auf bis zu 6 Monate verlängert werden, sie darf aber nie länger sein als jene, die der Arbeitgeber einhalten muss.
Dieselben wie für Angestellte: Seit 1. Oktober 2021 sind die Fristen in § 1159 ABGB für beide Gruppen gleich geregelt. Ausnahmen gibt es nur in Branchen mit Saisonbetrieb, dort kann der Kollektivvertrag weiterhin abweichende Fristen vorsehen. Ob deine Branche zu diesen Ausnahmen zählt, steht in deinem Kollektivvertrag.
Das Arbeitsverhältnis kann bei einer Arbeitgeberkündigung von Gesetzes wegen nur zum Quartalsende enden, also am 31.3., 30.6., 30.9. oder 31.12. Wird etwa Mitte Mai mit 2 Monaten Frist gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis erst am 30.9., weil sich die Frist bis zum 30.6. nicht mehr ausgeht. Im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag kann zusätzlich der 15. oder der Monatsletzte als Kündigungstermin vereinbart sein.
Postensuchtage sind bezahlte freie Zeit während der Kündigungsfrist, in der du dir einen neuen Job suchen kannst. Laut Arbeiterkammer steht dir dafür mindestens ein Fünftel deiner Wochenarbeitszeit zu, bei einer 40-Stunden-Woche also 8 Stunden pro Woche der Kündigungsfrist. Wann du diese Zeit in Anspruch nimmst, vereinbarst du mit deinem Betrieb.
Nein. In der Probezeit, die höchstens einen Monat dauert, können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Begründung lösen. Die gestaffelten Kündigungsfristen greifen erst nach dem Ende der Probezeit.
Die Frist ist die Vorlaufzeit zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel 2 Monate. Der Termin ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis tatsächlich enden darf, zum Beispiel das Quartalsende. Beide Vorgaben müssen gemeinsam eingehalten werden, sonst verschiebt sich das Ende auf den nächsten zulässigen Termin.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.