TechLead / Product Owner Software (m/w/d)
AVL
- Standort
- Graz
- Anstellung
- Unbefristet
- Erfahrung
- Führungskraft
- Veröffentlicht
- vor 3 Tagen
ab € 62.896,– brutto / Jährlich
Das 13. und 14. Gehalt sind das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld, in Österreich üblicherweise je ein volles Monatsentgelt. Ein Gesetz schreibt sie nicht vor, der Anspruch steht im Kollektivvertrag. Weil laut ÖGB rund 98 % der Arbeitnehmer:innen durch Kollektivverträge abgesichert sind, bekommen fast alle die beiden Sonderzahlungen. Das Urlaubsgeld wird meist im Juni oder Juli ausbezahlt, das Weihnachtsgeld im November. Besteuert werden beide innerhalb des Jahressechstels begünstigt mit 6 %.
AVL
ab € 62.896,– brutto / Jährlich
OOEG
ab € 107.120,– brutto / Jährlich
Tirol Kliniken
ab € 3.387,– brutto / Monatlich
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht in Österreich nicht. Der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommt aus dem Kollektivvertrag deiner Branche. Da Kollektivverträge laut ÖGB rund 98 % der Arbeitnehmer:innen abdecken, gehen in der Praxis nur wenige leer aus.
Das Urlaubsgeld wird meist im Juni oder Juli ausbezahlt, rechtzeitig vor der Haupturlaubszeit. Den genauen Termin legt der jeweilige Kollektivvertrag fest, ein einheitliches Datum für alle Branchen gibt es nicht.
In den meisten Branchen kommt das Weihnachtsgeld im November. Wann genau ausbezahlt wird, regelt dein Kollektivvertrag, nicht das Gesetz.
Üblich ist je ein volles Monatsentgelt, aufs Jahr gerechnet bekommst du also 14 Gehälter. Die genaue Höhe und die Berechnungsbasis stehen in deinem Kollektivvertrag.
Sonderzahlungen sind steuerlich begünstigt: Ein Freibetrag bleibt ganz steuerfrei, darüber fallen innerhalb des sogenannten Jahressechstels laut BMF grundsätzlich nur 6 % Lohnsteuer an. Netto bleibt dir vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld deshalb mehr als von einem normalen Monatsgehalt.
Bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt bekommst du die Sonderzahlungen aliquot, also anteilig für die tatsächliche Beschäftigungsdauer. Wie genau aliquotiert wird und ob die Art der Beendigung eine Rolle spielt, hängt von deinem Kollektivvertrag ab.
Ja. Teilzeitbeschäftigte haben denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte, gerechnet im Verhältnis zu ihrem Stundenausmaß. Wer 20 statt 40 Stunden arbeitet, bekommt das halbe Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.