Küchenhilfe (m/w/d) Markt
Billa
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- Arnoldstein
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- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Woche
€ 836,– brutto / Monatlich
Ein Kollektivvertrag (KV) legt für eine ganze Branche verbindliche Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen fest. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht, dafür sind laut ÖGB rund 98 % der Arbeitnehmer:innen über einen Kollektivvertrag abgesichert. Welcher KV gilt, hängt von der Branche deines Betriebs ab, nicht von deinem einzelnen Arbeitsvertrag. Nachlesen kannst du alle Kollektivverträge kostenlos auf kollektivvertrag.at.
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ab € 2.251,– brutto / Monatlich
Ein Kollektivvertrag ist ein Vertrag, den Gewerkschaft und Arbeitgebervertretung für eine ganze Branche aushandeln. Er regelt verbindlich, was in dieser Branche mindestens gezahlt werden muss, dazu Sonderzahlungen, Arbeitszeit und weitere Bedingungen. Für dich heißt das: Dein Gehalt darf nie unter dem liegen, was dein KV vorsieht.
Das entscheidet die Branche deines Betriebs, nicht deine Tätigkeit oder dein Arbeitsvertrag. Gehört der Betrieb einer Branche bzw. Fachgruppe an, gilt der zugehörige Kollektivvertrag automatisch für alle Beschäftigten. Welcher das ist, muss aus deinem Dienstzettel oder Dienstvertrag hervorgehen, außerdem muss der KV im Betrieb zur Einsicht aufliegen. Jeder Kollektivvertrag steht kostenlos auf kollektivvertrag.at.
Nein, Österreich hat keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestentgelte legen stattdessen die Kollektivverträge je Branche fest. Laut ÖGB sind rund 98 % der Arbeitnehmer:innen auf diesem Weg abgesichert.
In Österreich gibt es rund 800 Kollektivverträge, etwa 450 davon werden laut ÖGB jedes Jahr neu verhandelt. Fast jede Branche hat damit ein eigenes Regelwerk mit eigener Lohn- und Gehaltsordnung. Dein Mindestlohn steht also nicht im Gesetz, sondern im Kollektivvertrag deiner Branche.
Die Einstufung bestimmt, welche Zeile der Lohn- oder Gehaltsordnung deines Kollektivvertrags für dich gilt und damit deinen konkreten Mindestlohn. Sie richtet sich nach der Verwendungsgruppe, also der Art deiner Tätigkeit, und nach deinen anrechenbaren Vordienstjahren. Auch deine Einstufung muss im Dienstzettel oder Dienstvertrag stehen.
Ja, der Kollektivvertrag ist nur die Untergrenze. Alles darüber heißt „Überzahlung" und ist Verhandlungssache, in vielen Branchen ist sie üblich. Nach unten darf dein Arbeitsvertrag dagegen nie abweichen: Abweichungen vom KV sind nur zu deinen Gunsten erlaubt.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.