Verkäufer:in Fokus Getränkeabteilung (m/w/d)
Billa
- Standort
- Horn
- Anstellung
- Vollzeit
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Woche
ab € 2.251,– brutto / Monatlich
Ein All-in-Vertrag legt in Österreich ein Gesamtgehalt über dem KV-Mindestgehalt fest, das Mehr- und Überstunden pauschal abdeckt. Pauschal abgegolten sind dabei höchstens 416 Überstunden pro Jahr. Das Grundgehalt muss trotzdem gesondert im Vertrag ausgewiesen sein, und das KV-Mindestgehalt bleibt immer die Untergrenze. Laut WKO ist einmal jährlich eine Deckungsprüfung verpflichtend: Das Gesamtentgelt muss mindestens dem entsprechen, was Grundgehalt plus tatsächlich geleistete Überstunden ergeben hätten. Reicht die Pauschale nicht, hast du Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.
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ab € 2.251,– brutto / Monatlich
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ab € 1.754,– brutto / Monatlich
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ab € 1.462,– brutto / Monatlich
Ein All-in-Vertrag ist eine Gehaltsvereinbarung, bei der ein Gesamtgehalt neben dem Grundgehalt auch Überstunden, Mehrarbeit und meist Zuschläge pauschal abgilt. Zusätzliche Stunden werden nicht extra bezahlt, solange die Überzahlung über dem KV-Mindestgehalt sie rechnerisch abdeckt.
Die Pauschale eines All-in-Vertrags macht Mehrarbeit unsichtbar: Auf der Gehaltsabrechnung siehst du nicht, wie viele Überstunden dein Gehalt gerade abdeckt. Je mehr Stunden du leistest, desto niedriger wird dein tatsächlicher Stundenlohn. Ohne eigene Zeitaufzeichnung kannst du eine Unterdeckung außerdem kaum belegen.
Abgegolten sind Überstunden nur so weit, wie die Überzahlung über dem KV-Mindestgehalt reicht. Höchstens 416 Überstunden pro Jahr dürfen pauschal abgedeckt werden. Leistest du mehr, als das Gesamtgehalt rechnerisch abdeckt, steht dir die Differenz als Nachzahlung zu.
Bei der Deckungsprüfung vergleicht der Arbeitgeber über einen 12-Monats-Zeitraum, ob das All-in-Gehalt mindestens dem entspricht, was Grundgehalt plus tatsächlich geleistete Überstunden samt Zuschlägen ergeben hätten. Laut WKO ist diese Prüfung einmal jährlich verpflichtend. Ergibt sich eine Unterdeckung, muss der Arbeitgeber die Differenz nachzahlen.
Ja. Seit 2016 muss das kollektivvertragliche Grundgehalt im Dienstvertrag oder Dienstzettel gesondert ausgewiesen sein. Fehlt die Angabe, gilt ein angemessenes, ortsübliches Grundgehalt als vereinbart.
Prüfe das ausgewiesene Grundgehalt samt KV-Einstufung und rechne aus, wie viele Überstunden die Überzahlung tatsächlich abdeckt. Zeichne deine Arbeitszeiten von Anfang an selbst auf. Mit dieser Dokumentation kannst du eine Unterdeckung belegen und die Nachzahlung geltend machen.
Nein. Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Arbeitszeitgrenzen gelten auch mit All-in-Gehalt. Der Vertrag regelt nur, wie geleistete Stunden bezahlt werden, er verpflichtet dich nicht zu längeren Arbeitszeiten.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.