All-in-Vertrag: was er abdeckt und wie du prüfst, ob du zu wenig verdienst
Ein All-in-Vertrag legt in Österreich ein Gesamtgehalt über dem KV-Mindestgehalt fest, das Mehr- und Überstunden pauschal abdeckt. Pauschal abgegolten sind dabei höchstens 416 Überstunden pro Jahr. Das Grundgehalt muss trotzdem gesondert im Vertrag ausgewiesen sein, und das KV-Mindestgehalt bleibt immer die Untergrenze. Laut WKO ist einmal jährlich eine Deckungsprüfung verpflichtend: Das Gesamtentgelt muss mindestens dem entsprechen, was Grundgehalt plus tatsächlich geleistete Überstunden ergeben hätten. Reicht die Pauschale nicht, hast du Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.
Was ist ein All-in-Vertrag?
Ein All-in-Vertrag ist eine Gehaltsvereinbarung, bei der ein Gesamtgehalt neben dem Grundgehalt auch Überstunden, Mehrarbeit und meist Zuschläge pauschal abgilt. Zusätzliche Stunden werden nicht extra bezahlt, solange die Überzahlung über dem KV-Mindestgehalt sie rechnerisch abdeckt.
Welche Nachteile hat ein All-in-Vertrag?
Die Pauschale eines All-in-Vertrags macht Mehrarbeit unsichtbar: Auf der Gehaltsabrechnung siehst du nicht, wie viele Überstunden dein Gehalt gerade abdeckt. Je mehr Stunden du leistest, desto niedriger wird dein tatsächlicher Stundenlohn. Ohne eigene Zeitaufzeichnung kannst du eine Unterdeckung außerdem kaum belegen.
Sind mit einem All-in-Vertrag alle Überstunden abgegolten?
Abgegolten sind Überstunden nur so weit, wie die Überzahlung über dem KV-Mindestgehalt reicht. Höchstens 416 Überstunden pro Jahr dürfen pauschal abgedeckt werden. Leistest du mehr, als das Gesamtgehalt rechnerisch abdeckt, steht dir die Differenz als Nachzahlung zu.
Was ist die Deckungsprüfung?
Bei der Deckungsprüfung vergleicht der Arbeitgeber über einen 12-Monats-Zeitraum, ob das All-in-Gehalt mindestens dem entspricht, was Grundgehalt plus tatsächlich geleistete Überstunden samt Zuschlägen ergeben hätten. Laut WKO ist diese Prüfung einmal jährlich verpflichtend. Ergibt sich eine Unterdeckung, muss der Arbeitgeber die Differenz nachzahlen.
Muss das Grundgehalt im All-in-Vertrag stehen?
Ja. Seit 2016 muss das kollektivvertragliche Grundgehalt im Dienstvertrag oder Dienstzettel gesondert ausgewiesen sein. Fehlt die Angabe, gilt ein angemessenes, ortsübliches Grundgehalt als vereinbart.
Worauf sollte ich achten, bevor ich einen All-in-Vertrag unterschreibe?
Prüfe das ausgewiesene Grundgehalt samt KV-Einstufung und rechne aus, wie viele Überstunden die Überzahlung tatsächlich abdeckt. Zeichne deine Arbeitszeiten von Anfang an selbst auf. Mit dieser Dokumentation kannst du eine Unterdeckung belegen und die Nachzahlung geltend machen.
Gilt bei einem All-in-Vertrag automatisch der 12-Stunden-Tag?
Nein. Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Arbeitszeitgrenzen gelten auch mit All-in-Gehalt. Der Vertrag regelt nur, wie geleistete Stunden bezahlt werden, er verpflichtet dich nicht zu längeren Arbeitszeiten.
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Quellen & Stand
- WKO: Überstundenpauschale und All-in-Vereinbarung
- GPA: Ich habe einen All-in-Vertrag
- AMS: All-in-Vertrag
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.