Probezeit in Österreich: was in diesem einen Monat wirklich gilt
Die Probezeit dauert in Österreich maximal einen Monat, dein Kollektivvertrag kann auch eine kürzere Dauer vorsehen. Für Lehrlinge gilt eine gesetzliche Probezeit von drei Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen, eine Frist gibt es nicht. Deine Ansprüche auf Gehalt und aliquoten Urlaub bestehen trotzdem ab dem ersten Tag.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Höchstens einen Monat. Dein Kollektivvertrag kann eine kürzere Probezeit vorsehen, dann gilt diese. Eine Verlängerung über den einen Monat hinaus ist nicht zulässig, auch nicht mit Zustimmung beider Seiten.
Kann ich in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden?
In der Probezeit ist genau das erlaubt: Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist auflösen. Die Auflösungserklärung muss der anderen Seite spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen. Danach gelten die regulären Kündigungsfristen und Kündigungstermine.
Wie lange ist die Probezeit bei Lehrlingen?
Für Lehrlinge sieht das Gesetz eine Probezeit von drei Monaten vor. Sie ist damit die einzige Ausnahme von der Höchstdauer von einem Monat. Wie im normalen Arbeitsverhältnis können beide Seiten das Lehrverhältnis in dieser Zeit ohne Begründung auflösen.
Muss die Probezeit im Vertrag stehen?
Eine Probezeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im anzuwendenden Kollektivvertrag vereinbart ist. Fehlt diese Vereinbarung, besteht von Anfang an ein reguläres Arbeitsverhältnis mit den normalen Kündigungsfristen.
Bekomme ich in der Probezeit Gehalt und Urlaub?
Ja, ab dem ersten Tag. Die Probezeit ändert nichts an deinen Ansprüchen: Dein Gehalt steht dir voll zu, und dein Urlaubsanspruch wächst von Beginn an aliquot mit.
Was passiert bei Krankenstand in der Probezeit?
Auch in der Probezeit hast du im Krankenstand Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Melde dich wie in jedem Job unverzüglich beim Arbeitgeber krank. Vor einer Auflösung schützt der Krankenstand allerdings nicht, das Arbeitsverhältnis kann trotzdem jederzeit beendet werden.
Habe ich in der Probezeit Kündigungsschutz?
Grundsätzlich nein. Eine Auflösung kann aber unwirksam sein, wenn sie aus diskriminierenden oder verpönten Motiven erfolgt. In diesem Fall kannst du sie innerhalb von 14 Tagen beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten.
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Quellen & Stand
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.