Praktikant / Werkstudent für den Fachbereich der Kalibrierung am Standort Wolfsburg (w/m/d)
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- Standort
- Wolfsburg
- Anstellung
- Befristet · Praktikum · Werkstudent
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Monat
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Ob du diese Sonderzahlungen bekommst, hängt von deinem Tarifvertrag, deinem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ab. Nur rund 44 Prozent der Beschäftigten erhalten überhaupt Urlaubsgeld. In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft sind es 73 Prozent, ohne Tarifbindung nur 35 Prozent. Die Höhe schwankt stark, üblich sind 25 bis 80 Prozent eines Monatsgehalts. Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit dem Urlaubsentgelt, also der gesetzlich garantierten Fortzahlung des Gehalts während des Urlaubs.
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| Beschäftigtengruppe | Anteil mit Urlaubsgeld |
|---|---|
| Alle Beschäftigten in Deutschland | 44 % |
| Tarifgebunden (Privatwirtschaft) | 73 % |
| Ohne Tarifbindung | 35 % |
Die Anteile stammen aus der WSI-Online-Befragung, die tariflichen Beträge aus dem WSI-Tarifarchiv, jeweils für das Jahr 2026.
Nein. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gibt es in Deutschland nicht. Ein Anspruch kann sich nur aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben, also aus einer wiederholten, vorbehaltlosen Zahlung in der Vergangenheit.
Nur rund 44 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland erhalten Urlaubsgeld. Entscheidend ist vor allem die Tarifbindung: In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft sind es 73 Prozent, ohne Tarifbindung nur 35 Prozent.
Die Höhe ist sehr unterschiedlich und reicht meist von 25 bis 80 Prozent eines Monatsgehalts, teils wird auch ein fester Pauschalbetrag gezahlt. In tarifgebundenen Branchen spannt sich das Urlaubsgeld 2026 je nach Branche von rund 186 bis 2.904 Euro.
Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich garantierte Fortzahlung deines Gehalts während des Urlaubs und steht dir nach § 11 BUrlG immer zu. Das Urlaubsgeld ist dagegen eine freiwillige Zusatzzahlung obendrauf, auf die es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt.
Üblich ist die Auszahlung mit dem Novembergehalt, also rechtzeitig vor Weihnachten. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Tarif- oder Arbeitsvertrag, in dem die Zahlung geregelt ist.
Das hängt von der jeweiligen Regelung ab. Enthält der Vertrag eine wirksame Rückzahlungs- oder Stichtagsklausel, kann eine Rückzahlung fällig werden, wenn du kurz nach der Auszahlung ausscheidest. Ohne solche Klausel bleibt das Weihnachtsgeld dir.
Grundsätzlich ja, wenn im Betrieb Weihnachtsgeld gezahlt wird. Teilzeitkräfte dürfen wegen ihrer Arbeitszeit nicht benachteiligt werden, sie erhalten die Sonderzahlung aber anteilig entsprechend ihrer Stundenzahl.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.