Mindestlohn 2026 in Deutschland: Höhe, Ausnahmen und Ausblick
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 Euro brutto. Beschlossen hat das die unabhängige Mindestlohnkommission, umgesetzt wird es per Rechtsverordnung der Bundesregierung. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nur wenige Gruppen sind ausgenommen. Bei einer Vollzeitstelle mit 40-Stunden-Woche entspricht er 2026 rechnerisch rund 2.409 Euro brutto im Monat.
Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026 und 2027
| Jahr | Mindestlohn (brutto/Std.) | Minijob-Grenze (monatlich) |
|---|---|---|
| 2026 | 13,90 € | 603 € |
| 2027 | 14,60 € | 633 € |
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Sie berechnet sich nach der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40-Stunden-Woche sind das rechnerisch rund 2.409 Euro brutto im Monat.
Wie hoch wird der Mindestlohn 2027?
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen und wurde bereits zusammen mit dem Wert für 2026 beschlossen.
Wer beschließt den Mindestlohn?
Über die Höhe entscheidet die unabhängige Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Ihren Beschluss für 2026 und 2027 fasste sie im Juni 2025, die Bundesregierung setzte ihn per Rechtsverordnung im Oktober 2025 um.
Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer?
Er gilt für die allermeisten Beschäftigten, aber nicht ausnahmslos. Ausgenommen sind zum Beispiel Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Auszubildende, für die eine eigene Mindestausbildungsvergütung gilt. Auch für bestimmte Pflichtpraktika und Langzeitarbeitslose in den ersten Monaten gibt es Sonderregeln.
Wie hängen Mindestlohn und Minijob-Grenze zusammen?
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze fest an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze, berechnet nach der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber weniger zahlt?
Der Mindestlohn ist ein unabdingbarer Mindestanspruch, auf ihn kann nicht verzichtet werden. Zahlt dein Arbeitgeber weniger, kannst du die Differenz nachfordern. Die Einhaltung überwacht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Sind Überstunden mit dem Gehalt automatisch pauschal abgegolten?
Nicht automatisch. Eine pauschale Abgeltung von Überstunden ist nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag klar und verständlich regelt, wie viele Überstunden damit gemeint sind. Unabhängig davon muss auch mit Überstunden für jede geleistete Arbeitsstunde mindestens der Mindestlohn herauskommen.
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Quellen & Stand
- BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026
- BMAS: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- Minijob-Zentrale: Neue Verdienstgrenze 2026
Zuletzt geprüft: Juli 2026
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