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Nebenverdienst

Minijob-Grenze 2026 in Deutschland: 603 Euro im Monat

Kurz gesagt

Die Minijob-Grenze, also die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob, liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr. Seit Oktober 2022 ist sie fest an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit, nach der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro kannst du 2026 rechnerisch rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. 2027 steigt die Minijob-Grenze planmäßig weiter auf 633 Euro.

Minijob-Grenze 2026 und 2027

Monatliche Verdienstgrenze für Minijobs und ihre Grundlage
Jahr Minijob-Grenze Grundlage
2026 603 €/Monat (7.236 €/Jahr) Mindestlohn 13,90 € mal 130 geteilt durch 3
2027 633 €/Monat gekoppelt an Mindestlohn 14,60 €

Steigt der Mindestlohn, steigt die Minijob-Grenze automatisch mit.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat, das entspricht 7.236 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag gilt eine Beschäftigung als geringfügig und damit als Minijob.

Warum ändert sich die Grenze jedes Jahr?

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie berechnet sich nach der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Steigt der Mindestlohn, steigt deshalb auch die Minijob-Grenze automatisch.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Das hängt vom Stundenlohn ab. Bei genau dem Mindestlohn von 13,90 Euro kannst du 2026 rechnerisch rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze von 603 Euro zu überschreiten. Bei höherem Stundenlohn sind es entsprechend weniger Stunden.

Ist ein Minijob steuerfrei?

Für dich als Minijobber bleibt der Verdienst in der Regel steuer- und weitgehend sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber führt stattdessen pauschale Abgaben ab. Von der Rentenversicherung kannst du dich auf Antrag befreien lassen.

Kann ich einen Minijob neben einem Hauptjob haben?

Ja. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist ein Minijob abgabenrechtlich begünstigt möglich. Kommen weitere Minijobs hinzu, werden diese aber mit dem ersten zusammengerechnet und können die Begünstigung entfallen lassen.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in begrenztem Umfang erlaubt. Verdienst du dauerhaft mehr als die Grenze, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, im Übergangsbereich ein sogenannter Midijob.

Zählt ein Minijob beim Bürgergeld als Einkommen?

Grundsätzlich ja, allerdings mit Freibeträgen. Für unter 25-Jährige in Schule, Studium oder Ausbildung bleibt ein Minijob bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro sogar komplett anrechnungsfrei.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.