Nebenverdienst und Arbeitslosengeld: Freibeträge und Grenzen
Wie viel du neben dem Arbeitslosengeld dazuverdienen darfst, hängt davon ab, aus welchem System du Leistungen beziehst. Beim Arbeitslosengeld 1 der Agentur für Arbeit bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei, alles darüber wird angerechnet. Zugleich muss deine wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden bleiben, sonst entfällt der Anspruch ganz. Beim Bürgergeld des Jobcenters sind die ersten 100 Euro immer frei, danach gilt eine gestaffelte Anrechnung. In beiden Fällen musst du jeden Nebenjob melden, spätestens bei Arbeitsbeginn.
Freibeträge beim Nebenverdienst
| System | Freibetrag / Staffelung |
|---|---|
| ALG 1 (Agentur für Arbeit) | 165 €/Monat frei, Rest wird angerechnet |
| Bürgergeld (Jobcenter), 0 bis 100 € | komplett anrechnungsfrei |
| Bürgergeld, 101 bis 520 € | zusätzlich 20 % anrechnungsfrei |
| Bürgergeld, 521 bis 1.000 € | zusätzlich 30 % anrechnungsfrei |
| Bürgergeld, 1.000 bis 1.200 € | zusätzlich 10 % anrechnungsfrei |
Beim Arbeitslosengeld 1 muss die Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche bleiben, sonst entfällt der Anspruch komplett.
Wie viel darf ich neben dem Arbeitslosengeld 1 dazuverdienen?
Anrechnungsfrei bleiben 165 Euro im Monat. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag auf dein Arbeitslosengeld angerechnet und mindert es. Der Freibetrag lässt sich durch nachgewiesene Werbungskosten erhöhen.
Wie unterscheidet sich das beim Bürgergeld?
Beim Bürgergeld gilt eine gestaffelte Anrechnung. Die ersten 100 Euro sind immer anrechnungsfrei. Vom Einkommen zwischen 101 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent frei, zwischen 521 und 1.000 Euro 30 Prozent und zwischen 1.000 und 1.200 Euro noch einmal 10 Prozent.
Was passiert, wenn ich mehr als den Freibetrag verdiene?
Der Teil des Einkommens, der über dem jeweiligen Freibetrag liegt, wird auf die Leistung angerechnet und verringert sie entsprechend. Der Job ist also nicht verboten, ein Teil des Verdienstes wird aber mit der Leistung verrechnet.
Muss ich meinen Nebenjob melden?
Ja. Jeder Nebenjob muss der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter spätestens bei Arbeitsbeginn gemeldet werden. Wer das versäumt, riskiert Rückforderungen und weitere Sanktionen.
Wie viele Stunden darf ich neben dem Arbeitslosengeld 1 arbeiten?
Die wöchentliche Arbeitszeit muss unter 15 Stunden bleiben. Erreichst oder überschreitest du diese Grenze, giltst du nicht mehr als arbeitslos und verlierst den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vollständig.
Bleibt mein Minijob beim Bürgergeld anrechnungsfrei?
Für die meisten Beziehenden gelten die gestaffelten Freibeträge. Eine Ausnahme gibt es für unter 25-Jährige in Schule, Studium oder Ausbildung: Bei ihnen bleibt ein Minijob-Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro komplett anrechnungsfrei.
Kann ich Werbungskosten geltend machen, um den Freibetrag zu erhöhen?
Ja. Weist du berufsbedingte Ausgaben nach, etwa Fahrtkosten oder Arbeitsmittel, kann sich der anrechnungsfreie Betrag über die pauschalen 165 Euro hinaus erhöhen. Belege solltest du dafür aufbewahren.
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Quellen & Stand
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Nebeneinkommen
- Bundesagentur für Arbeit: Nebenjob und Arbeitslosengeld
- buergergeld.org: Zuverdienst
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.