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Arbeitsrecht

Abmahnung im Arbeitsrecht: Bedeutung, Folgen und Rechte

Kurz gesagt

Eine Abmahnung ist die formelle Rüge eines konkreten Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber, verbunden mit der Warnung, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Sie erfüllt damit zwei Funktionen: Sie benennt das beanstandete Verhalten (Rügefunktion) und kündigt Konsequenzen an (Warnfunktion). Fehlt die ausdrückliche Androhung der Kündigung, handelt es sich rechtlich nur um eine Ermahnung. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist im Regelfall mindestens eine einschlägige Abmahnung nötig. Nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen ist sie entbehrlich.

Was ist eine Abmahnung genau?

Eine Abmahnung ist eine förmliche Beanstandung eines konkreten Fehlverhaltens. Sie muss den Vorwurf genau benennen und für den Wiederholungsfall die Kündigung androhen. Erst durch diese Warnfunktion unterscheidet sie sich von einem bloßen Hinweis.

Muss vor einer Kündigung immer abgemahnt werden?

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel mindestens eine einschlägige Abmahnung nötig, die dasselbe oder ein vergleichbares Fehlverhalten betrifft. Der Arbeitgeber soll dir damit die Chance geben, dein Verhalten zu ändern, bevor er kündigt.

Wann ist eine Abmahnung entbehrlich?

Bei besonders schweren Pflichtverletzungen, etwa Diebstahl, Betrug oder Gewalt am Arbeitsplatz, ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Hier ist auch ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich, weil das Vertrauensverhältnis unmittelbar zerstört ist.

Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ja. Du kannst eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, die zur Personalakte genommen werden muss. Hältst du die Abmahnung für unberechtigt, kannst du außerdem ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen und dies notfalls gerichtlich durchsetzen.

Wie viele Abmahnungen braucht es bis zur Kündigung?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend sind Art und Schwere des Fehlverhaltens: Bei leichten Verstößen können mehrere Abmahnungen nötig sein, bei gravierenden Pflichtverletzungen kann schon eine einzige einschlägige Abmahnung genügen.

Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Ermahnung?

Die Abmahnung droht ausdrücklich die Kündigung an und bereitet sie vor. Die Ermahnung rügt zwar ebenfalls ein Verhalten, verzichtet aber auf die Kündigungsandrohung. Sie ist damit die mildere Reaktion und bereitet keine Kündigung vor.

Wird eine Abmahnung automatisch aus der Personalakte entfernt?

Eine gesetzlich festgelegte Frist, nach der eine Abmahnung von selbst aus der Personalakte verschwindet, gibt es nicht. Mit zunehmendem Zeitabstand und ohne weitere Verstöße verliert sie aber an Bedeutung für eine spätere Kündigung. Auf Wunsch kannst du ihre Entfernung verlangen.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.