IT Specialist (m/w/d)
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- Standort
- Cadolzburg
- Anstellung
- Unbefristet
- Erfahrung
- Berufserfahren
- Veröffentlicht
- vor 3 Wochen
Bei Krankheit zahlt dein Arbeitgeber in Deutschland 6 Wochen lang, also 42 Kalendertage, dein volles Gehalt weiter. Diese Entgeltfortzahlung gilt pro Krankheitsfall und ist nicht nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Anspruch besteht, sobald das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat. Dauert die Krankheit länger, zahlt danach die Krankenkasse Krankengeld, rund 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettogehalts. Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
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Roland Berger
| Phase | Wer zahlt | Dauer | Höhe |
|---|---|---|---|
| Entgeltfortzahlung (nach 4 Wochen Wartezeit) | Arbeitgeber | 6 Wochen pro Krankheitsfall | volles Gehalt |
| Krankengeld | Krankenkasse | bis zu 78 Wochen je Krankheit in 3 Jahren | rund 70 % brutto, max. 90 % netto |
Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden auf die 78 Wochen angerechnet. Rechnerisch bleiben also rund 72 Wochen reine Kassenleistung.
Der Arbeitgeber zahlt 6 Wochen lang, also 42 Kalendertage, das volle Gehalt weiter. Diese Frist gilt je Krankheitsfall. Wirst du wegen einer neuen, anderen Erkrankung krank, beginnt der Anspruch von vorn.
Der Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat. Erkrankst du in den ersten 4 Wochen, springt für diese Zeit die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Krankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Ende der Entgeltfortzahlung. Es beträgt rund 70 Prozent deines Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettogehalts. Davon werden noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Wegen derselben Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers werden dabei mitgerechnet.
Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich, also so früh wie möglich am ersten Krankheitstag, Bescheid geben und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht vor Arbeitsbeginn genügt für die erste Meldung.
Die Arbeitsunfähigkeit ist spätestens ab dem vierten Krankheitstag ärztlich nachzuweisen. Dein Arbeitgeber darf die Vorlage aber schon früher verlangen, notfalls ab dem ersten Tag. Die Bescheinigung wird heute meist elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
Ja. Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung, das Arbeitsverhältnis kann auch während der Krankheit gekündigt werden. Der allgemeine Kündigungsschutz und die geltenden Fristen bleiben davon unberührt.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.