Verkäufer:in Samstag (m/w/d)
Billa
- Standort
- Wien
- Anstellung
- Geringfügig
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 5 Tagen
€ 526,– brutto / Monatlich
Einen Ferienjob, in Österreich meist Ferialjob genannt, darfst du regulär ab 15 Jahren und nach Ende der neunjährigen Schulpflicht machen. Mit 13 oder 14 sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt, mit Zustimmung der Eltern und höchstens 2 Stunden am Tag. Unter 18 gilt: maximal 8 Stunden am Tag, 40 Stunden pro Woche und Arbeit nur zwischen 6 und 20 Uhr. Bezahlt wird nach dem Kollektivvertrag der Branche, ein Taschengeld statt Lohn ist nicht zulässig.
Billa
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Penny
€ 526,– brutto / Monatlich
Billa
€ 526,– brutto / Monatlich
Einen regulären Ferienjob darfst du in Österreich ab 15 Jahren machen, sobald deine neunjährige Schulpflicht beendet ist. Davor, also mit 13 oder 14, sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt: mit Zustimmung der Eltern und für höchstens 2 Stunden am Tag.
Unter 18 Jahren gilt: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Gearbeitet werden darf nur zwischen 6 und 20 Uhr, Nachtarbeit ist verboten. Überstunden sind unter 16 Jahren nicht erlaubt.
Für einen Ferialjob steht dir das Entgelt aus dem Kollektivvertrag deiner Branche zu, ein „Taschengeld“ statt Lohn ist nicht zulässig. Wie viel das konkret ist, hängt von Branche und Einstufung ab und steht im jeweiligen Kollektivvertrag.
Ein Ferialjob ist ein normales, bezahltes Arbeitsverhältnis in den Ferien, für das der Kollektivvertrag gilt. Ein Ferialpraktikum dient in erster Linie dem Sammeln von Erfahrung, ein Pflichtpraktikum ist im Lehrplan deiner Schule vorgeschrieben. Die drei Formen unterscheiden sich bei Bezahlung, Versicherung und rechtlicher Einordnung.
Ja. Der Betrieb muss dich bei der Sozialversicherung anmelden, denn auch ein Ferienjob ist ein reguläres Dienstverhältnis. Ein bar ausgezahltes „Taschengeld“ ohne Anmeldung ist nicht erlaubt.
Bei geringem Verdienst fällt meist keine Lohnsteuer an. Wurde dir trotzdem Lohnsteuer abgezogen, holst du sie dir über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Verdienst du über der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro im Monat), werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Gute Anlaufstellen sind regionale Jobplattformen, der eJob-Room des AMS und direkte Anfragen bei Betrieben in deiner Umgebung. Auch Schulen und Hochschulen vermitteln Stellen. Je früher du anfragst, desto größer die Auswahl.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.