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Ausbildung

Berufsabschluss nachholen in der Schweiz: EFZ für Erwachsene

Kurz gesagt

Wer als Erwachsene oder Erwachsener in der Schweiz einen Berufsabschluss nachholen will, hat vier mögliche Wege zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ oder Berufsattest EBA. Der erste ist die reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag, genau wie bei Jugendlichen, oft mit einem höheren Lohn. Der zweite Weg ist die verkürzte Grundbildung: Wer bereits einen anderen Abschluss oder eine gymnasiale Maturität mitbringt, verkürzt die Lehrzeit, oft steigst du direkt in ein höheres Lehrjahr ein, der Kanton entscheidet im Einzelfall. Am direktesten ist die Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung: Mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, davon zwei bis vier Jahre im Zielberuf, legst du die Abschlussprüfung ohne Lehrvertrag ab. Der vierte Weg, die Validierung von Bildungsleistungen nach Artikel 31 BBV, weist deine Kompetenzen in ausgewählten Berufen über ein Portfolio nach und braucht ebenfalls rund fünf Jahre Erfahrung. Zuständig sind die kantonalen Berufsbildungsämter, eine erste Orientierung bietet berufsberatung.ch.

Die vier Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene

Voraussetzungen und Dauer der vier Wege zum EFZ oder EBA für Erwachsene in der Schweiz
Weg Voraussetzung Dauer
Reguläre Grundbildung Lehrvertrag mit einem Betrieb, keine Vorbildung nötig 2 Jahre (EBA) oder 3 bis 4 Jahre (EFZ)
Verkürzte Grundbildung Anderer Abschluss oder gymnasiale Maturität, Lehrvertrag nötig Kürzer als die reguläre Lehrzeit, oft durch Einstieg in ein höheres Lehrjahr
Direkte Zulassung, Art. 32 BBV Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 2 bis 4 Jahre im Zielberuf, kein Lehrvertrag nötig Individuelle Vorbereitung, Prüfung nach Anmeldung
Validierung, Art. 31 BBV Rund 5 Jahre Berufserfahrung, Portfolio, nur in ausgewählten Berufen möglich Bis zu 5 Jahre für die Nachqualifizierung

Zuständig ist das Berufsbildungsamt deines Wohnkantons, dort erfährst du die genauen Voraussetzungen für deinen Zielberuf.

Wie kann ich als Erwachsene oder Erwachsener einen Berufsabschluss nachholen?

Es gibt vier Wege. Du absolvierst eine reguläre berufliche Grundbildung mit Lehrvertrag, du verkürzt diese Grundbildung dank einer bestehenden Vorbildung, du lässt dich nach Artikel 32 BBV direkt zur Abschlussprüfung zu, oder du lässt deine Kompetenzen nach Artikel 31 BBV validieren. Welcher Weg offensteht, hängt von deiner Berufserfahrung, vom Zielberuf und von deinem Wohnkanton ab.

Was bedeutet die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung?

Nach Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung legst du die Abschlussprüfung ohne Lehrvertrag ab. Vorausgesetzt werden mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon zwei bis vier Jahre im Zielberuf. Angemeldet wird beim Berufsbildungsamt deines Kantons, vorbereiten kannst du dich selbstständig oder mit einem Vorbereitungskurs.

Wie funktioniert die Validierung von Bildungsleistungen?

Bei der Validierung nach Artikel 31 BBV weist du in einem Dossier nach, welche Kompetenzen du im Beruf bereits erworben hast. Anerkannt wird, was den Anforderungen des Berufs entspricht, alles Fehlende holst du gezielt nach. Vorausgesetzt sind rund fünf Jahre Berufserfahrung. Offen steht dieser Weg nur in ausgewählten Berufen, und das Angebot unterscheidet sich je nach Kanton.

Was ist eine verkürzte Grundbildung?

Wer bereits einen anderen Abschluss oder eine gymnasiale Maturität mitbringt, kann die Lehrzeit verkürzen und oft direkt in ein höheres Lehrjahr einsteigen. Einen Lehrvertrag mit einem Betrieb brauchst du dafür trotzdem. Über die Verkürzung entscheidet der Kanton im Einzelfall, abhängig von deiner Vorbildung und vom Zielberuf.

Was ist der Unterschied zwischen EFZ und EBA?

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ schliesst eine drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung ab, das eidgenössische Berufsattest EBA eine zweijährige. Beide Abschlüsse sind eidgenössisch anerkannt. Welcher für dich infrage kommt, hängt vom Zielberuf ab, denn nicht jeder Beruf kennt beide Varianten.

Muss ich für den Berufsabschluss zurück in die Schule?

Das hängt vom Weg ab. In der regulären und in der verkürzten Grundbildung besuchst du die Berufsfachschule wie alle anderen Lernenden. Bei der direkten Zulassung nach Artikel 32 BBV bereitest du dich eigenständig vor, viele nutzen dafür freiwillige Vorbereitungskurse. Bei der Validierung steht das Dossier im Zentrum, Unterricht kommt nur für die fehlenden Teile dazu.

Wo melde ich mich für einen Berufsabschluss für Erwachsene an?

Zuständig ist das Berufsbildungsamt deines Wohnkantons. Dort erfährst du die genauen Voraussetzungen für deinen Zielberuf und meldest dich für das Qualifikationsverfahren an. Eine erste Übersicht über die Wege und die beteiligten Berufe bietet berufsberatung.ch. Die Laufbahnberatung deines Kantons hilft dir, deine Erfahrung einzuordnen, bevor du dich festlegst.