Zwischenverdienst und RAV in der Schweiz: dazuverdienen erlaubt
Anders als in Österreich ist der Zwischenverdienst in der Schweiz ausdrücklich erlaubt und wird sogar gefördert. Nimmst du während der Arbeitslosigkeit eine bezahlte Arbeit an, die weniger einbringt als dein versicherter Verdienst, zahlt die Arbeitslosenversicherung (ALV) eine Kompensation auf die Differenz, und zwar zu deinem eigenen Taggeldsatz von 70 oder 80 Prozent. Den Zwischenverdienst musst du dem RAV mit einem eigenen Formular melden. Die Pflicht zur Stellensuche bleibt bestehen.
Kompensation beim Zwischenverdienst
| Bezugssatz reguläres Arbeitslosengeld | Kompensationssatz auf die Differenz |
|---|---|
| 80% | 80% |
| 70% | 70% |
Die Kompensation entspricht deinem persönlichen Taggeldsatz. Massgebend ist die Abrechnung der Arbeitslosenkasse.
Darf ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld in der Schweiz dazuverdienen?
Ja. Zwischenverdienst ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Die Arbeitslosenversicherung will damit die Rückkehr in den Arbeitsmarkt fördern, statt sie zu bestrafen. Wichtig ist nur, dass du jede Tätigkeit meldest.
Was ist ein Zwischenverdienst?
Ein Zwischenverdienst ist jedes Erwerbseinkommen, das du während der Arbeitslosigkeit erzielst und das unter deinem versicherten Verdienst liegt. Das kann eine befristete, eine Teilzeit- oder eine schlechter bezahlte Stelle sein. Die ALV gleicht die Einkommenslücke teilweise aus.
Wie wird die Kompensationszahlung berechnet?
Die ALV vergütet die Differenz zwischen deinem versicherten Verdienst und dem Zwischenverdienst, und zwar zu deinem persönlichen Taggeldsatz von 70 oder 80 Prozent. Unter dem Strich hast du so mehr, als wenn du nur das Taggeld beziehen würdest.
Muss ich einen Zwischenverdienst dem RAV melden?
Ja, und zwar mit dem Formular Bescheinigung über Zwischenverdienst, das der Arbeitgeber ausfüllt. Ohne diese Meldung kann die Kasse die Kompensation nicht berechnen. Melde jede Tätigkeit vollständig und rechtzeitig.
Verlängert ein Zwischenverdienst meinen Anspruch auf Taggelder?
In der Regel wirkt sich Arbeit im Zwischenverdienst günstig aus und kann die Beitragszeit für einen späteren Anspruch verbessern. Es gibt Ausnahmen, etwa bei selbständiger Tätigkeit oder von der ALV finanzierten Einsätzen. Die genauen Regeln stehen in der AVIG-Praxis ALE.
Was passiert, wenn mein Zwischenverdienst höher ist als mein bisheriger Lohn?
Erreicht oder übersteigt dein Verdienst den versicherten Verdienst, entfällt die Kompensation, weil keine Lücke mehr besteht. In diesem Fall giltst du regulär als erwerbstätig. Das ist der beste Fall, denn er bedeutet oft die Rückkehr in eine reguläre Stelle.
Gilt beim Zwischenverdienst noch die Pflicht zur Stellensuche?
Ja. Solange du Leistungen der ALV beziehst, musst du dich weiter aktiv um eine dauerhafte Stelle bemühen und für Vermittlung verfügbar bleiben. Der Zwischenverdienst ersetzt die Stellensuche nicht.
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Quellen & Stand
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.