UZH Finance Club x Roland Berger: Case Workshop (m/w/d)
Roland Berger
- Standort
- Zürich
- Anstellung
- Praktikum
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Monat
Die Kosten für den Arbeitsweg kannst du in der Schweiz als Berufskosten von den Steuern abziehen. Bei der direkten Bundessteuer ist der Abzug auf CHF 3’200 pro Jahr begrenzt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern legt jeder Kanton seinen eigenen Höchstbetrag fest, dieser ist kantonal unterschiedlich und in vielen Kantonen höher als beim Bund. Abziehbar sind grundsätzlich die notwendigen Kosten, meist die Kosten des öffentlichen Verkehrs.
Roland Berger
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| Ebene | Maximalbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Direkte Bundessteuer | CHF 3’200 |
| Kantons- und Gemeindesteuern | kantonal unterschiedlich, oft höher als beim Bund |
Den genauen kantonalen Höchstbetrag findest du in der Wegleitung deines Wohnkantons.
Bei der direkten Bundessteuer höchstens CHF 3’200 pro Jahr. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gilt der Höchstbetrag deines Kantons, der davon abweicht. Abgezogen werden die notwendigen Kosten für den Arbeitsweg.
Nein. Der Bund begrenzt den Abzug auf CHF 3’200. Die Kantone setzen eigene Höchstbeträge fest, die höher oder tiefer liegen können. Für die Kantonssteuer ist deshalb immer die kantonale Regelung massgebend.
In der Regel sind die Kosten des öffentlichen Verkehrs abziehbar. Autokosten werden nur anerkannt, wenn der öffentliche Verkehr nicht zumutbar oder nicht verfügbar ist, etwa bei fehlender Verbindung oder erheblichem Zeitverlust. Diese Zumutbarkeitsprüfung nehmen die Kantone vor.
Ja, tendenziell. Wer öfter zu Hause arbeitet, pendelt weniger und kann entsprechend weniger Fahrkosten abziehen. Wie das genau berechnet wird, ist kantonal geregelt, ein einheitliches Bundesmodell gibt es nicht. Prüfe die Vorgaben deines Kantons.
Für den ÖV-Abzug hilft das Abonnement oder ein entsprechender Nachweis. Machst du Autokosten geltend, musst du die Distanz und die Zahl der Arbeitstage plausibel darlegen und die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrs begründen können. Bewahre die Belege auf.
Einen einheitlichen nationalen Pendlerrechner wie das österreichische Werkzeug gibt es in der Schweiz nicht. Massgebend sind die Regeln von Bund und Kanton. Manche kantonalen Steuerverwaltungen stellen eigene Hilfsmittel oder Merkblätter bereit.
Bei den Berufskosten, in der Rubrik für die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Die Steuererklärung unterscheidet zwischen Bundes- und Kantonssteuer, weshalb je nach Software zwei Höchstbeträge greifen. Die Wegleitung erklärt die Rubrik im Detail.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.