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Nebenverdienst

Fahrkostenabzug in der Schweiz: Arbeitsweg von der Steuer absetzen

Kurz gesagt

Die Kosten für den Arbeitsweg kannst du in der Schweiz als Berufskosten von den Steuern abziehen. Bei der direkten Bundessteuer ist der Abzug auf CHF 3’200 pro Jahr begrenzt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern legt jeder Kanton seinen eigenen Höchstbetrag fest, dieser ist kantonal unterschiedlich und in vielen Kantonen höher als beim Bund. Abziehbar sind grundsätzlich die notwendigen Kosten, meist die Kosten des öffentlichen Verkehrs.

Höchstbetrag des Fahrkostenabzugs

Maximaler Fahrkostenabzug pro Jahr, nach Steuerebene
Ebene Maximalbetrag pro Jahr
Direkte Bundessteuer CHF 3’200
Kantons- und Gemeindesteuern kantonal unterschiedlich, oft höher als beim Bund

Den genauen kantonalen Höchstbetrag findest du in der Wegleitung deines Wohnkantons.

Wie viel Fahrkosten kann ich in der Schweiz von der Steuer abziehen?

Bei der direkten Bundessteuer höchstens CHF 3’200 pro Jahr. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gilt der Höchstbetrag deines Kantons, der davon abweicht. Abgezogen werden die notwendigen Kosten für den Arbeitsweg.

Gilt der gleiche Maximalbetrag für Bund und Kanton?

Nein. Der Bund begrenzt den Abzug auf CHF 3’200. Die Kantone setzen eigene Höchstbeträge fest, die höher oder tiefer liegen können. Für die Kantonssteuer ist deshalb immer die kantonale Regelung massgebend.

Kann ich Autokosten statt ÖV-Kosten geltend machen?

In der Regel sind die Kosten des öffentlichen Verkehrs abziehbar. Autokosten werden nur anerkannt, wenn der öffentliche Verkehr nicht zumutbar oder nicht verfügbar ist, etwa bei fehlender Verbindung oder erheblichem Zeitverlust. Diese Zumutbarkeitsprüfung nehmen die Kantone vor.

Reduziert Homeoffice den Fahrkostenabzug?

Ja, tendenziell. Wer öfter zu Hause arbeitet, pendelt weniger und kann entsprechend weniger Fahrkosten abziehen. Wie das genau berechnet wird, ist kantonal geregelt, ein einheitliches Bundesmodell gibt es nicht. Prüfe die Vorgaben deines Kantons.

Brauche ich einen Beleg für den Arbeitsweg?

Für den ÖV-Abzug hilft das Abonnement oder ein entsprechender Nachweis. Machst du Autokosten geltend, musst du die Distanz und die Zahl der Arbeitstage plausibel darlegen und die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrs begründen können. Bewahre die Belege auf.

Gibt es einen Pendlerrechner wie in Österreich?

Einen einheitlichen nationalen Pendlerrechner wie das österreichische Werkzeug gibt es in der Schweiz nicht. Massgebend sind die Regeln von Bund und Kanton. Manche kantonalen Steuerverwaltungen stellen eigene Hilfsmittel oder Merkblätter bereit.

Wo trage ich den Fahrkostenabzug in der Steuererklärung ein?

Bei den Berufskosten, in der Rubrik für die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Die Steuererklärung unterscheidet zwischen Bundes- und Kantonssteuer, weshalb je nach Software zwei Höchstbeträge greifen. Die Wegleitung erklärt die Rubrik im Detail.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.