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Arbeitsrecht

Homeoffice in Deutschland: Anspruch, Pauschale und Steuer

Kurz gesagt

In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Ob du zu Hause arbeiten darfst, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung ab, ein eigenes Homeoffice-Gesetz existiert nicht. Steuerlich kannst du für jeden Tag im Homeoffice eine Pauschale von 6 Euro geltend machen, für höchstens 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 Euro. Seit dem Steuerjahr 2025 wird strenger geprüft, ob du an dem Tag überwiegend, also zu mehr als der Hälfte der Arbeitszeit, zu Hause gearbeitet hast.

Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Anders als etwa in Österreich existiert auch kein eigenes Gesetz dazu. Homeoffice und mobiles Arbeiten beruhen auf einer Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro für jeden Kalendertag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet hast. Sie ist eine steuerliche Vergünstigung und wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt.

Wie viele Tage kann ich die Pauschale geltend machen?

Die Pauschale gilt für höchstens 210 Homeoffice-Tage im Jahr. Bei 6 Euro pro Tag ergibt das einen Höchstbetrag von 1.260 Euro im Kalenderjahr.

Was bedeutet das "überwiegend"-Kriterium?

Überwiegend heißt: Du hast an dem Tag mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit zu Hause verbracht. Seit dem Steuerjahr 2025 achten die Finanzämter genauer darauf, dass dieses Kriterium für jeden geltend gemachten Tag erfüllt ist.

Muss mein Arbeitgeber die Ausstattung bezahlen?

Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Laptop, Stuhl oder Internet stellt oder bezuschusst, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Ohne Regelung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Kann Homeoffice einseitig widerrufen werden?

Das hängt von der zugrunde liegenden Vereinbarung ab. Ist Homeoffice fest im Arbeitsvertrag geregelt, kann der Arbeitgeber es nicht einfach einseitig streichen. Beruht es auf einem ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt oder einer freiwilligen Duldung, sind Änderungen leichter möglich.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Ja. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch im Homeoffice und ist dem Arbeiten im Betrieb weitgehend gleichgestellt. Versichert sind allerdings nur Tätigkeiten, die mit der Arbeit zusammenhängen, nicht rein private Wege innerhalb der Wohnung.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.