(Senior) Consultant/Project Manager Industrial Products and Services (m/w/d)
Roland Berger
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- München
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- Veröffentlicht
- vor 1 Monat
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Ob du zu Hause arbeiten darfst, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung ab, ein eigenes Homeoffice-Gesetz existiert nicht. Steuerlich kannst du für jeden Tag im Homeoffice eine Pauschale von 6 Euro geltend machen, für höchstens 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 Euro. Seit dem Steuerjahr 2025 wird strenger geprüft, ob du an dem Tag überwiegend, also zu mehr als der Hälfte der Arbeitszeit, zu Hause gearbeitet hast.
Roland Berger
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IGO Industries
Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Anders als etwa in Österreich existiert auch kein eigenes Gesetz dazu. Homeoffice und mobiles Arbeiten beruhen auf einer Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro für jeden Kalendertag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet hast. Sie ist eine steuerliche Vergünstigung und wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt.
Die Pauschale gilt für höchstens 210 Homeoffice-Tage im Jahr. Bei 6 Euro pro Tag ergibt das einen Höchstbetrag von 1.260 Euro im Kalenderjahr.
Überwiegend heißt: Du hast an dem Tag mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit zu Hause verbracht. Seit dem Steuerjahr 2025 achten die Finanzämter genauer darauf, dass dieses Kriterium für jeden geltend gemachten Tag erfüllt ist.
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Laptop, Stuhl oder Internet stellt oder bezuschusst, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Ohne Regelung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Kostenübernahme.
Das hängt von der zugrunde liegenden Vereinbarung ab. Ist Homeoffice fest im Arbeitsvertrag geregelt, kann der Arbeitgeber es nicht einfach einseitig streichen. Beruht es auf einem ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt oder einer freiwilligen Duldung, sind Änderungen leichter möglich.
Ja. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch im Homeoffice und ist dem Arbeiten im Betrieb weitgehend gleichgestellt. Versichert sind allerdings nur Tätigkeiten, die mit der Arbeit zusammenhängen, nicht rein private Wege innerhalb der Wohnung.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.