Zum Inhalt springen
Arbeitsrecht

Homeoffice und Telearbeit in Österreich: Anspruch, Pauschale und Regeln 2026

Kurz gesagt

Auf Homeoffice gibt es in Österreich keinen gesetzlichen Anspruch, es braucht immer eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Seit 1.1.2025 heißt der Rechtsbegriff Telearbeit (Telearbeitsgesetz, § 2h AVRAG) und umfasst neben der eigenen Wohnung auch Orte wie Coworking-Spaces oder das Kaffeehaus. Steuerfrei bleibt die Telearbeitspauschale: 3 Euro pro Tag für höchstens 100 Tage im Jahr, also bis zu 300 Euro. Auch der Unfallversicherungsschutz bei Telearbeit ist gesetzlich geregelt.

Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Nein. In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice, auch das Telearbeitsgesetz hat daran nichts geändert. Telearbeit setzt eine freiwillige, schriftliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber voraus. Umgekehrt kann dir dein Arbeitgeber Homeoffice auch nicht einseitig vorschreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und Telearbeit?

Seit 1.1.2025 ist Telearbeit der gesetzliche Begriff (Telearbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 110/2024). Er ist breiter als das klassische Homeoffice: Erfasst ist die Arbeit in der eigenen Wohnung genauso wie an anderen Orten, etwa im Coworking-Space oder im Kaffeehaus. Im Alltag werden beide Begriffe weiterhin nebeneinander verwendet.

Wie hoch ist die Telearbeitspauschale?

Auch 2026 kann dir dein Arbeitgeber 3 Euro pro Tag steuerfrei auszahlen, für höchstens 100 Tage im Jahr, also bis zu 300 Euro. Die Pauschale gilt für Tage, an denen du ausschließlich in Telearbeit arbeitest. Zahlt der Arbeitgeber weniger, kannst du die Differenz über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Die frühere Homeoffice-Pauschale heißt jetzt Telearbeitspauschale, Höhe und Voraussetzungen sind gleich geblieben.

Kann Homeoffice einseitig widerrufen werden?

Ob und wie die Telearbeit wieder beendet werden kann, regelt deine schriftliche Vereinbarung: Sie kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden und legt Ort, Ausmaß und Arbeitsmittel fest. Einseitig anordnen oder erzwingen kann Telearbeit keine Seite. Schau vor der Unterschrift genau auf diese Punkte.

Wer zahlt die Ausstattung im Homeoffice?

Die notwendigen digitalen Arbeitsmittel muss dein Arbeitgeber bereitstellen oder deren Kosten abgelten. Für ergonomisches Mobiliar wie Schreibtisch oder Drehstuhl gilt eine eigene Regel: Bis zu 300 Euro kannst du steuerlich absetzen, wenn du an mindestens 26 Tagen im Jahr in Telearbeit arbeitest.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Ja, der Unfallversicherungsschutz bei Telearbeit ist gesetzlich geregelt. Unfälle, die in zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen, gelten auch in der Telearbeit als Arbeitsunfälle und sind über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.