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Nebenverdienst

Werkstudent in Deutschland: die 20-Stunden-Regel und das Werkstudentenprivileg

Kurz gesagt

Werkstudent bist du, wenn du neben einem laufenden Studium arbeitest und das Studium die Hauptsache bleibt. Daran hängt das Werkstudentenprivileg: Dein Arbeitgeber führt für dich keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Die eine Ausnahme ist die Rentenversicherung, dort bist du ganz normal beitragspflichtig, dein Anteil wird also vom Lohn abgezogen. Rechtsgrundlage ist § 6 SGB V, der ordentliche Studierende einer Hochschule von der Krankenversicherungspflicht ausnimmt. In Zahlen bedeutet das: In der Vorlesungszeit arbeitest du regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche, und zwar über alle Arbeitgeber zusammengerechnet. Mehr ist nur erlaubt, wenn die zusätzlichen Stunden am Wochenende, abends, nachts oder in der vorlesungsfreien Zeit liegen. Auch dann gilt eine Obergrenze: höchstens 26 Wochen oder 182 Kalendertage innerhalb eines Zeitjahres über 20 Wochenstunden. Wer darüber hinausgeht, verliert das Privileg, und es entsteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Und wer gar nicht als ordentliche Studierende oder ordentlicher Student gilt, fällt von vornherein aus der Regelung heraus.

Sozialversicherung im Werkstudentenjob

Welche Zweige der Sozialversicherung im Werkstudentenjob beitragsfrei sind und was sich ändert, wenn das Privileg wegfällt
Zweig der Sozialversicherung Als Werkstudent Ohne Werkstudentenprivileg
Krankenversicherung Versicherungsfrei Versicherungspflicht
Pflegeversicherung Versicherungsfrei Versicherungspflicht
Arbeitslosenversicherung Versicherungsfrei Versicherungspflicht
Rentenversicherung Beitragspflichtig Beitragspflichtig

Die Rentenversicherung ist die Ausnahme, die viele überrascht: Beiträge fallen dort in jedem Fall an. Kippt das Privileg, kommen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung dazu, und zwar für den gesamten Zeitraum, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Lohnsteuer ist davon unabhängig und richtet sich nach deinen Steuermerkmalen.

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?

In der Vorlesungszeit regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche. Entscheidend ist die Summe: Hast du mehrere Arbeitgeber, werden alle Stunden zusammengerechnet. Die Grenze ist keine Empfehlung, sondern die Bedingung dafür, dass das Werkstudentenprivileg überhaupt greift. Wie viel du dabei verdienst, spielt für die Grenze keine Rolle.

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Das Werkstudentenprivileg befreit dich von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange das Studium im Vordergrund steht und du die Stundengrenzen einhältst. Es ist kein Steuervorteil, sondern eine Regelung der Sozialversicherung. Für dich heißt das ein spürbar höheres Netto, für deinen Arbeitgeber niedrigere Lohnnebenkosten, und genau deshalb sind Werkstudentenstellen als eigene Kategorie ausgeschrieben.

Muss ich als Werkstudent Rentenversicherung zahlen?

Ja. Die Rentenversicherung ist von der Befreiung ausdrücklich ausgenommen, dort besteht Versicherungspflicht. Auf deiner Abrechnung siehst du deshalb einen Rentenversicherungsbeitrag, aber keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Nebeneffekt: Du sammelst schon während des Studiums Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Darf ich in den Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten?

Ja. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du über die 20 Stunden hinausgehen, ohne das Privileg zu verlieren. Dasselbe gilt für Stunden, die am Wochenende, abends oder nachts anfallen. Zwei Bedingungen bleiben: Der Zeitraum muss im Voraus feststehen, und über das Jahr gerechnet greift die 26-Wochen-Grenze.

Was besagt die 26-Wochen-Regel?

Du bleibst Werkstudent, wenn du innerhalb eines Zeitjahres höchstens 26 Wochen, also 182 Kalendertage, mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Gezählt wird rückblickend über ein Jahr, nicht pro Semester und nicht pro Kalenderjahr. Alle Zeiträume über der Grenze werden dabei zusammengerechnet, auch wenn sie bei verschiedenen Arbeitgebern anfallen.

Was passiert, wenn ich die Grenzen überschreite?

Dann fällt das Werkstudentenprivileg weg und es entsteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber muss die Beschäftigung entsprechend melden und die Beiträge abführen, rückwirkend für den Zeitraum, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Steht schon bei Vertragsabschluss fest, dass du dauerhaft über 20 Stunden arbeitest, greift die Regelung von Anfang an nicht.

Wer kann Werkstudent sein?

Nur ordentliche Studierende, die an einer Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sind, im Inland wie im Ausland. Ausgenommen sind unter anderem Studierende im Urlaubssemester, duale Studiengänge, Promovierende nach dem Abschluss, Gasthörerinnen und Gasthörer, Teilnehmende an Sprachkursen sowie ein Teilzeitstudium mit halbem oder geringerem Umfang. Wer nach dem Abschluss nur noch eingeschrieben bleibt, fällt ebenfalls heraus.

Was ist der Unterschied zwischen Werkstudentenjob und Minijob?

Es sind zwei verschiedene Regelwerke. Beim Werkstudentenjob hängt die Beitragsfreiheit am Status als ordentlich Studierende und an der Stundengrenze, das Entgelt ist dabei egal. Beim Minijob hängt alles an einer monatlichen Entgeltgrenze, dafür spielen deine Wochenstunden eine untergeordnete Rolle. Ein Studentenjob kann rechnerisch beides erfüllen, dann gelten die Minijob-Regeln. Die aktuelle Grenze und ihre Folgen findest du in unserem Ratgeber zur Minijob-Grenze.