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Ausbildung

Wiedereinstieg nach der Karenz: dein Fahrplan Schritt für Schritt

Kurz gesagt

Der Wiedereinstieg nach der Karenz beginnt mit deinem Rückkehrrecht: Der Arbeitgeber muss dich mit deiner bisherigen oder einer gleichwertigen Tätigkeit weiterbeschäftigen. Die Arbeiterkammer empfiehlt, spätestens 4 Monate vor dem Karenzende Kontakt mit dem Betrieb aufzunehmen. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hast du nach mindestens drei Jahren Betriebszugehörigkeit (Karenzzeiten zählen mit) Anspruch auf Elternteilzeit, grundsätzlich bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Wartet kein Job auf dich, melde dich rund 3 Monate vor dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs beim AMS.

Wann melde ich mich beim Arbeitgeber zurück?

Spätestens 4 Monate vor dem Karenzende, so die Empfehlung der Arbeiterkammer. So bleibt genug Zeit, um Stundenausmaß und Lage der Arbeitszeit zu klären und die Kinderbetreuung zu organisieren. Ein bestimmtes Formular oder Musterschreiben ist dafür nicht vorgeschrieben, eine formlose Meldung genügt. Sinnvoll ist trotzdem die schriftliche Form, in der du Rückkehrdatum, gewünschtes Stundenausmaß und einen möglichen Wunsch auf Elternteilzeit klar benennst. Vorlagen und persönliche Beratung dazu bekommst du bei der Arbeiterkammer.

Habe ich ein Recht auf meinen alten Job?

Ja. Nach der Karenz muss dich der Arbeitgeber mit deiner bisherigen Tätigkeit weiterbeschäftigen. Ist das nicht möglich, muss er dir eine gleichwertige Tätigkeit anbieten, die deinem Arbeitsvertrag entspricht.

Wann habe ich Anspruch auf Elternteilzeit?

Anspruch auf Elternteilzeit besteht in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer:innen, wenn dein Arbeitsverhältnis ununterbrochen mindestens drei Jahre gedauert hat (Karenzzeiten werden angerechnet) und du mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebst. Möglich ist sie grundsätzlich bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes (bei Meldungen ab 1. November 2023), maximal für sieben Jahre.

Wie stark muss ich die Arbeitszeit in der Elternteilzeit reduzieren?

Die Arbeitszeit muss um mindestens 20 Prozent sinken, und es müssen mindestens zwölf Stunden pro Woche übrig bleiben. Die Teilzeit muss mindestens zwei Monate dauern. Wie die Stunden konkret liegen, vereinbarst du mit dem Betrieb.

Wann muss ich mich beim AMS melden?

Wenn du nach der Karenz keinen Job hast, melde dich rund 3 Monate vor dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs beim AMS. Dann bleibt ausreichend Vorlauf für Beratung und Stellensuche.

Habe ich nach der Karenz Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das hängt an der Anwartschaft. Grundsätzlich brauchst du laut WKO 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 24 Monaten. Beantragst du Arbeitslosengeld wiederholt, genügen 28 Wochen in den letzten 12 Monaten, vor dem 25. Geburtstag 26 Wochen in den letzten 12 Monaten. Bestimmte Zeiten sind zusätzlich anrechenbar oder verlängern die Rahmenfrist, deshalb lohnt die individuelle Prüfung beim AMS, am besten rund 3 Monate vor dem Ende deines Kinderbetreuungsgeldbezugs.

Bin ich beim Wiedereinstieg vor Kündigung geschützt?

Während Elternkarenz und Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz, jedenfalls bis zum vierten Geburtstag des Kindes. Das gibt dir in der ersten Phase nach der Rückkehr Planungssicherheit.

Welche Unterstützung gibt es für den Wiedereinstieg nach der Karenz?

Das AMS unterstützt Wiedereinsteiger:innen mit dem Programm „Wiedereinstieg mit Zukunft“. Beratung zu deinen Rechten rund um Rückkehr und Elternteilzeit bekommst du auch bei der Arbeiterkammer.