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Nebenverdienst

Geringfügige Beschäftigung in Österreich: Grenze, Versicherung und deine Rechte

Kurz gesagt

Eine geringfügige Beschäftigung liegt in Österreich vor, wenn du regelmäßig nicht mehr als 551,10 Euro brutto im Monat verdienst. Dieser Wert gilt 2026 unverändert weiter. Pflichtversichert bist du damit nur in der Unfallversicherung, nicht in der Kranken- und Pensionsversicherung. Wer krankenversichert sein und Pensionszeiten sammeln will, kann sich um 83,49 Euro im Monat nach § 19a ASVG selbst versichern. Arbeitsrechtlich zählst du als Teilzeitkraft, also stehen dir Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankenstand und die Sonderzahlungen aus deinem Kollektivvertrag genauso zu wie allen anderen im Betrieb.

Werte rund um die Geringfügigkeit 2026

Grenzen und Beiträge rund um die Geringfügigkeit, Stand 2026
Wert Betrag pro Monat Wofür er zählt
Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro Bis zu diesem Verdienst bist du nur unfallversichert
Grenze bei Dienstleistungsscheck 755,01 Euro Eigene Obergrenze für Arbeit in privaten Haushalten
Selbstversicherung nach § 19a ASVG 83,49 Euro Freiwilliger Beitrag für Kranken- und Pensionsversicherung

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde für 2026 erstmals nicht angehoben und bleibt damit auf dem Wert von 2025. Alle drei Beträge stammen aus den veränderlichen Werten der ÖGK.

Wie viel darf man bei einer geringfügigen Beschäftigung verdienen?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro brutto im Monat. Sie wurde erstmals nicht valorisiert und bleibt deshalb auf dem Wert des Vorjahres. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden bei dieser Rechnung nicht mitgezählt. Wirst du mit Dienstleistungsscheck bezahlt, wie das bei Arbeit in privaten Haushalten üblich ist, gilt für dich stattdessen die höhere Grenze von 755,01 Euro.

Bin ich bei einer geringfügigen Beschäftigung krankenversichert?

Nein. Aus einer geringfügigen Beschäftigung allein bist du nur unfallversichert. Dein Betrieb meldet dich zwar bei der ÖGK an, eine Kranken- und Pensionsversicherung entsteht daraus aber nicht. Viele sind über eine andere Quelle mitversichert, etwa als Kind bei den Eltern, über die Studierendenversicherung oder über die Partnerin oder den Partner. Trifft nichts davon auf dich zu, solltest du die Selbstversicherung prüfen, sonst hast du im Krankheitsfall keine Deckung.

Was kostet die Selbstversicherung nach § 19a ASVG?

Sie kostet 2026 genau 83,49 Euro im Monat und deckt Kranken- und Pensionsversicherung ab. Den Antrag stellst du bei der ÖGK in dem Bundesland, in dem du arbeitest. Der Beitrag ist nicht aliquotierbar, du zahlst also auch für einen angefangenen Monat den vollen Satz. Fällig ist er zu Monatsbeginn und muss bis zum 15. bei der Kasse eingelangt sein. In der Pensionsversicherung zählen diese Zeiten als Versicherungszeiten.

Was passiert, wenn ich mehrere geringfügige Jobs habe?

Die ÖGK rechnet alle Entgelte eines Kalendermonats zusammen. Liegt die Summe über 551,10 Euro, bist du für diesen Monat vollversichert, also auch kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert. Die Beiträge holt sich die Kasse direkt bei dir, weil kein einzelner Betrieb sie vom Lohn abziehen kann. Vorgeschrieben werden 14,12 Prozent deines gesamten Monatsentgelts, dazu kommen, wenn du der Arbeiterkammer angehörst, auf die laufenden Bezüge 0,5 Prozent Arbeiterkammerumlage. Die Vorschreibung kommt quartalsweise im Nachhinein, auf Antrag zahlst du monatlich voraus. Einen Teil der nachgezahlten Beiträge kannst du dir bei niedrigem Jahreseinkommen über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen.

Zählt ein geringfügiger Nebenjob neben meinem Hauptjob mit?

Ja. Auch neben einer vollversicherten Hauptbeschäftigung rechnet die ÖGK den geringfügigen Nebenverdienst dazu, und du bekommst dafür dieselbe Vorschreibung wie jemand mit zwei geringfügigen Jobs. Krankenversichert bist du in diesem Fall ohnehin schon über den Hauptjob. Die Nachzahlung schlägt sich vor allem in einem höheren Krankengeld und in deiner späteren Pension nieder.

Habe ich bei geringfügiger Beschäftigung Urlaubsanspruch?

Ja, und zwar denselben wie alle anderen. Arbeitsrechtlich ist die geringfügige Beschäftigung eine Form der Teilzeitarbeit, deshalb gelten fünf Wochen Urlaub im Jahr und nach 25 Dienstjahren sechs Wochen. Gerechnet wird auf deine tatsächlichen Arbeitstage, wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, kommt also auf zehn Urlaubstage. Dazu kommen Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Pflegefreistellung, ein Dienstzettel und die Abfertigung neu. Bezahlt wirst du nach dem Kollektivvertrag deiner Branche.

Bekomme ich aus einer geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosengeld?

Nein. Eine geringfügige Beschäftigung ist nicht arbeitslosenversichert und baut für sich genommen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld auf. Erst wenn mehrere Beschäftigungen zusammen über der Grenze liegen, kommt die Arbeitslosenversicherung dazu. Umgekehrt ist der geringfügige Zuverdienst während des Arbeitslosengeldbezugs seit 1. Jänner 2026 nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.