Ambulanzleitung (m/w/d) - Augenheilkunde
Tirol Kliniken
- Standort
- Innsbruck
- Anstellung
- Vollzeit · Teilzeit
- Erfahrung
- Führungskraft
- Veröffentlicht
- vor 2 Wochen
ab € 3.969,– brutto / Monatlich
Mehrarbeit bei Teilzeit sind jene Stunden, die über dein vereinbartes Wochenausmaß hinausgehen, aber noch keine Überstunden sind. Dafür stehen dir in Österreich 25 Prozent Zuschlag zu, geregelt in § 19d Arbeitszeitgesetz (AZG). Er entfällt, wenn die Stunden im selben Kalendervierteljahr oder einem anderen festgelegten Dreimonatszeitraum 1:1 durch Zeitausgleich ausgeglichen werden. Überstunden beginnen erst darüber, also bei mehr als 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche, und werden mit 50 Prozent abgegolten.
Tirol Kliniken
ab € 3.969,– brutto / Monatlich
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ab € 3.783,– brutto / Monatlich
OOEG
ab € 157.830,– brutto / Jährlich
| Merkmal | Mehrarbeit | Überstunden |
|---|---|---|
| Wann sie anfällt | Über dem vereinbarten Teilzeitausmaß | Über 8 Stunden am Tag oder 40 in der Woche |
| Zuschlag | 25 Prozent | 50 Prozent |
| Zeitausgleich | 1:1 im Quartal, dann ohne Zuschlag | 1:1,5 oder in Geld |
| Rechtsgrundlage | AZG | AZG |
Überstunden liegen laut Arbeiterkammer vor, wenn du mehr als 8 Stunden am Tag oder mehr als 40 Stunden in der Woche arbeitest. Bis dahin zählen zusätzliche Stunden über deinem Teilzeitausmaß als Mehrarbeit.
Mehrarbeit sind die Stunden über deinem vereinbarten Teilzeitausmaß, die noch keine Überstunden sind. Für sie gebühren 25 Prozent Zuschlag. Überstunden beginnen erst, wenn du mehr als 8 Stunden am Tag oder mehr als 40 Stunden in der Woche arbeitest. Dafür sieht das Arbeitszeitgesetz 50 Prozent Zuschlag oder Zeitausgleich vor.
Vor allem dann, wenn die Mehrarbeitsstunden 1:1 durch Zeitausgleich abgebaut werden. Dafür zählt das Kalendervierteljahr, in dem sie angefallen sind, oder ein anderer festgelegter Zeitraum von drei Monaten. Der Zuschlag entfällt außerdem, wenn absehbar ist, dass du über einen längeren Zeitraum mehr arbeitest, und ihr die höhere Wochenarbeitszeit vorher schriftlich vereinbart.
Zur Mehrarbeit bist du nur verpflichtet, wenn ihr keine berücksichtigungswürdigen Interessen entgegenstehen, zum Beispiel Kinderbetreuungspflichten. Bei Elternteilzeit bist du zu Mehrstunden gar nicht verpflichtet, dort gelten eigene Regeln.
Sobald deine vereinbarte Wochenarbeitszeit unter der Normalarbeitszeit liegt. Gesetzlich sind das 40 Stunden pro Woche. Dein Kollektivvertrag kann eine kürzere Normalarbeitszeit vorsehen, etwa 38,5 Stunden. Schon eine Stunde darunter macht dich zur Teilzeitkraft.
Dein Arbeitgeber muss dich über die Ausschreibung frei werdender Arbeitsplätze mit höherem Arbeitszeitausmaß informieren. Ob das über eine Rundmail, das interne Netz oder eine Ankündigung im Betrieb passiert, bleibt ihm überlassen. Diese Informationspflicht ist dein Hebel: So erfährst du von passenden Stellen und kannst dich rechtzeitig bewerben.
Nein. Arbeitgeber dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen ihrer reduzierten Arbeitszeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich nicht schlechter behandeln. Das gilt auch für freiwillige Sozialleistungen und den Zugang zu Schulungen. Sonderzahlungen stehen dir anteilig zu deinem Stundenausmaß zu, beim Urlaub bleibt der Anspruch mit 5 Wochen gleich hoch.
Zuletzt geprüft: August 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.