Mitarbeiter:in Zentrale Warenübernahme und Zentrallager (m/w/d)
Tirol Kliniken
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- Innsbruck
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- vor 1 Woche
ab € 2.865,–
Die Ordinationsassistenz ist ein medizinischer Assistenzberuf nach dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG). Die Ausbildung umfasst laut § 20 MABG mindestens 650 Stunden, davon mindestens die Hälfte praktische und mindestens ein Drittel theoretische Ausbildung. Sie ist modular aufgebaut: zuerst das Basismodul mit rund 120 Stunden, das für alle medizinischen Assistenzberufe gleich ist, darauf das Fachmodul Ordinationsassistenz mit rund 190 Stunden, dazu der praktische Teil. Was du danach tun darfst, steht in § 9 MABG: einfache Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen, standardisierte diagnostische Programme und Schnelltests samt Blutabnahme aus der Kapillare, dazu die Blutabnahme aus der Vene mit Ausnahme von Kindern, die Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie Praxishygiene und die Organisation der Ordination. Gearbeitet wird in Ordinationen und Gruppenpraxen, in Ambulatorien, in nicht bettenführenden Krankenhausbereichen und bei Sanitätsbehörden.
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ab € 2.865,–
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ab € 5.719,– brutto / Monatlich
OOEG
ab € 123.100,– brutto / Jährlich
Das Gesetz gibt keinen Zeitraum vor, sondern einen Umfang: mindestens 650 Stunden. In der Praxis heißt das je nach Anbieter und Lernform ein halbes bis ein ganzes Jahr. Berufsbegleitende Lehrgänge ziehen sich länger, Vollzeitlehrgänge sind schneller fertig. Aufgeteilt werden die Stunden auf rund 120 Stunden Basismodul, rund 190 Stunden Fachmodul und etwa 320 bis 350 Stunden Praxis.
Gefordert sind die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung, also etwa ein Lehrabschluss oder eine abgeschlossene Schule. Dazu kommen der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest und die Vertrauenswürdigkeit über eine Strafregisterbescheinigung. Für den theoretischen Teil reicht ein Mindestalter von 17 Jahren, vor Beginn der praktischen Ausbildung musst du 18 sein. Am Ende steht eine kommissionelle Abschlussprüfung, erst danach darfst du die Berufsbezeichnung führen.
Sie hält den Betrieb einer Ordination am Laufen, fachlich wie organisatorisch. Dazu gehören einfache Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen, standardisierte diagnostische Programme, Schnelltests aus Blut, Harn und Stuhl, die Betreuung der Patientinnen und Patienten vor und nach der Untersuchung sowie Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und die Wartung der Medizinprodukte. Dazu kommt der gesamte administrative Teil: Terminvergabe, Dokumentation, Abrechnung und Bestellwesen.
Ja, und § 9 MABG unterscheidet dabei zwei Fälle. Die Blutabnahme aus der Kapillare gehört zur patientennahen Labordiagnostik und ist an die standardisierten Untersuchungen mittels Schnelltestverfahren gebunden. Die Blutabnahme aus der Vene steht als eigener Punkt daneben, ohne diese Bindung, ausgenommen ist nur die venöse Blutabnahme bei Kindern. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt der Ärztin oder dem Arzt oder anderen Gesundheitsberufen vorbehalten.
Der Schwerpunkt liegt in ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen. Dazu kommen selbstständige Ambulatorien, nicht bettenführende Organisationseinheiten eines Krankenhauses, also etwa Ambulanzen und Institute ohne eigene Betten, sowie Sanitätsbehörden. In genau diesen Bereichen absolvierst du auch den praktischen Teil der Ausbildung, was den Einstieg danach deutlich erleichtert.
Es sind zwei verschiedene Gesetze und zwei verschiedene Berufe. Die Ordinationsassistenz ist ein medizinischer Assistenzberuf nach dem MABG und auf den Betrieb einer Ordination zugeschnitten. Die Pflegeassistenz ist ein Pflegeberuf nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz mit deutlich längerer Ausbildung und einem eigenen pflegerischen Tätigkeitsbereich. Wer im Krankenhaus am Bett arbeiten will, geht den Pflegeweg, wer die Ordination als Arbeitsplatz sucht, den MABG-Weg.
Beide stehen im selben Gesetz, sind aber unterschiedlich groß. Für die Ordinationsassistenz verlangt das MABG mindestens 650 Stunden, für die Operationstechnische Assistenz eine dreijährige Ausbildung mit 4.600 Stunden. Auch der Einsatzort ist ein anderer: Die eine arbeitet in der Ordination und im ambulanten Bereich, die andere im Operationssaal. Ein Wechsel ist möglich, angerechnet wird dabei aber nur, was die Ausbildungseinrichtung ausdrücklich anerkennt.
Ja. Viele Schulen für medizinische Assistenzberufe und Lehrgangsträger bieten die Ordinationsassistenz berufsbegleitend an, oft in Abendform oder geblockt. Der praktische Teil bleibt derselbe und muss in den zugelassenen Einrichtungen absolviert werden. Weil Zeitmodell, Kosten und Praktikumsplätze zwischen den Anbietern stark schwanken, lohnt der direkte Vergleich vor der Anmeldung.
Zuletzt geprüft: August 2026
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