Director Product & BDM Battery Advanced Dev. (m/w/d)
AVL
- Standort
- Graz
- Anstellung
- Vollzeit · Unbefristet
- Erfahrung
- Führungskraft
- Veröffentlicht
- vor 1 Woche
ab € 105.000,– brutto / Jährlich
Der Unterschied zwischen Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und DGKP liegt in der Ausbildungsdauer und in dem, was du danach selbst übernehmen darfst. Alle drei sind eigenständige Berufe in Österreich, geregelt im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). Die Pflegeassistenz umfasst 1.600 Stunden in rund einem Jahr, die Pflegefachassistenz 3.200 Stunden in zwei Jahren. Der gehobene Dienst, kurz DGKP, wird seit 2024 nur noch als Bachelorstudium an einer Fachhochschule geführt, sechs Semester lang. Arbeiten darfst du erst, wenn du im Gesundheitsberuferegister eingetragen bist.
AVL
ab € 105.000,– brutto / Jährlich
OOEG
ab € 100.330,– brutto / Jährlich
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| Merkmal | Pflegeassistenz | Pflegefachassistenz | DGKP |
|---|---|---|---|
| Dauer in Vollzeit | In der Regel 1 Jahr | In der Regel 2 Jahre | 6 Semester, also rund 3 Jahre |
| Umfang und Form | 1.600 Stunden Theorie und Praxis | 3.200 Stunden Theorie und Praxis | Bachelorstudium an der FH, Abschluss BSc in Health Studies |
| Typische Tätigkeiten | Körperpflege, Mobilisation, Vitalzeichen messen | zusätzlich venöse Blutabnahme, EKG, bestimmte Injektionen, einfache Wundversorgung | Pflegeprozess planen, steuern und evaluieren |
| Fortbildungspflicht | 40 Stunden in 5 Jahren | 60 Stunden in 5 Jahren | Im GuKG verankert, ohne fixe Stundenzahl |
Alle drei Berufe sind im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) geregelt. Seit September 2023 gibt es die Pflegeassistenz zusätzlich als Lehrberuf mit drei Jahren Lehrzeit, vorerst als befristeten Ausbildungsversuch.
Der Unterschied liegt in den Kompetenzen. Die Pflegeassistenz unterstützt bei Körperpflege, Mobilisation und Nahrungsaufnahme und misst Vitalzeichen. Die Pflegefachassistenz (PFA) darf zusätzlich erweiterte Tätigkeiten übernehmen, etwa venöse Blutabnahmen, EKG-Untersuchungen oder einfache Wundversorgungen. Entsprechend dauert ihre Ausbildung mit 3.200 Stunden doppelt so lang.
Die Pflegefachassistenz übernimmt erweiterte pflegerische und medizinisch unterstützende Tätigkeiten. Laut Gesundheitsportal zählen dazu zum Beispiel venöse Blutabnahmen, EKG-Untersuchungen, die Verabreichung bestimmter Injektionen oder einfache Wundversorgungen. Die Grundpflege bleibt Teil des Berufsbilds, das Kompetenzfeld ist nur breiter.
Seit 2024 führt der Weg in den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ausschließlich über ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule. Es dauert in der Regel sechs Semester, also drei Jahre, und schließt mit dem Bachelor of Science in Health Studies ab. Die früheren Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege laufen aus.
Ja. Wer die Pflegeassistenz bereits abgeschlossen hat, kann verkürzte Ausbildungswege in die Pflegefachassistenz nutzen. Wie viel dabei angerechnet wird, unterscheidet sich je nach Ausbildung. Frag deshalb direkt beim gewünschten Ausbildungszentrum nach.
Ja, in allen drei Berufen. Seit 1. Juli 2018 ist die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf überhaupt tätig werden zu dürfen. Ein fertiger Abschluss allein reicht also nicht, ohne Registrierung darfst du nicht arbeiten.
Das hängt vom Ausbildungsträger ab. Üblich sind ein Mindestalter, der Abschluss der 9. Schulstufe oder eine Pflichtschulabschlussprüfung, gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit sowie ausreichende Deutschkenntnisse, häufig auf Niveau B2. Dazu kommt meist ein Aufnahmeverfahren.
Willst du rasch im Beruf stehen und liegt dir die direkte Betreuung am Menschen, ist die Pflegeassistenz der kürzeste Weg. Die Pflegefachassistenz passt, wenn du mehr medizinisch unterstützende Aufgaben selbst übernehmen möchtest. Der gehobene Dienst ist richtig, wenn du den gesamten Pflegeprozess verantworten und komplexe Situationen steuern willst. Festgelegt bist du damit nicht: Du kannst später noch aufbauend weitermachen.
Zuletzt geprüft: August 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.