Verkäufer:in Feinkost (m/w/d)
Billa
- Standort
- Sankt Gilgen
- Anstellung
- Vollzeit · Teilzeit
- Erfahrung
- Berufseinstieg
- Veröffentlicht
- vor 1 Woche
ab € 1.462,– brutto / Monatlich
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger arbeitest du in Österreich ohne Arbeitserlaubnis. EWR-Staatsangehörige sind vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen und werden ohne zusätzliche Bewilligung beschäftigt wie Inländer. Zwei Formalitäten bleiben. Deinen Wohnsitz meldest du innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft bei der Meldebehörde an. Willst du länger als drei Monate bleiben, beantragst du zusätzlich die Anmeldebescheinigung, und zwar binnen vier Monaten ab der Einreise. Im Arbeitsalltag funktioniert dann einiges anders als in Deutschland.
Billa
ab € 1.462,– brutto / Monatlich
Billa
ab € 1.013,– brutto / Monatlich
Billa
ab € 1.350,– brutto / Monatlich
| Thema | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Lohnregelung der Branche | Tarifvertrag | Kollektivvertrag |
| Gesetzlicher Mindesturlaub | 24 Werktage | 30 Werktage, also 5 Wochen |
Der gesetzliche Mindesturlaub ist jeweils die Untergrenze, vereinbart sein kann mehr.
Nein. Staatsangehörige aus EWR-Staaten, und damit auch deutsche, sind vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen und dürfen ohne zusätzliche Bewilligung beschäftigt werden wie Inländer. Auch eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel brauchst du nicht.
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Meldebehörde, also beim Gemeindeamt, in Statutarstädten beim Magistrat und in Wien beim Magistratischen Bezirksamt. Dafür brauchst du den vollständig ausgefüllten Meldezettel, den auch dein Unterkunftgeber unterschreiben muss.
Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürgern, die sich in Österreich niederlassen. Nötig ist sie, wenn du länger als drei Monate bleiben willst. Den Antrag stellst du bei der Niederlassungsbehörde, und zwar binnen vier Monaten ab der Einreise.
Das hängt vom Beruf ab. Ist er in Österreich reglementiert, musst du die Anerkennung deiner Berufsqualifikationen beantragen. Ist er es nicht, brauchst du weder eine Genehmigung noch sonst eine Formalität und kannst deinen Beruf unter denselben Bedingungen ausüben wie österreichische Staatsangehörige.
Meistens ja, im Gesetz steht es aber nicht: Höhe und Zahlungstermin von Urlaubs- und Weihnachtsgeld regelt der Kollektivvertrag deiner Branche.
Verloren gehen sie nicht. Für die Rente gilt der Grundsatz der Zusammenrechnung der Beitragszeiten: Jede Rentenbehörde berücksichtigt deine Versicherungszeiten in allen EU-Ländern und berechnet daraus den Anteil, den sie selbst zahlt.
Zuletzt geprüft: August 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.