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Arbeitsrecht

Als Deutsche oder Deutscher in Österreich arbeiten: was du brauchst

Kurz gesagt

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger arbeitest du in Österreich ohne Arbeitserlaubnis. EWR-Staatsangehörige sind vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen und werden ohne zusätzliche Bewilligung beschäftigt wie Inländer. Zwei Formalitäten bleiben. Deinen Wohnsitz meldest du innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft bei der Meldebehörde an. Willst du länger als drei Monate bleiben, beantragst du zusätzlich die Anmeldebescheinigung, und zwar binnen vier Monaten ab der Einreise. Im Arbeitsalltag funktioniert dann einiges anders als in Deutschland.

Deutschland und Österreich im Vergleich

Zwei Unterschiede, die dir gleich zu Beginn begegnen
Thema Deutschland Österreich
Lohnregelung der Branche Tarifvertrag Kollektivvertrag
Gesetzlicher Mindesturlaub 24 Werktage 30 Werktage, also 5 Wochen

Der gesetzliche Mindesturlaub ist jeweils die Untergrenze, vereinbart sein kann mehr.

Brauche ich als Deutscher eine Arbeitserlaubnis in Österreich?

Nein. Staatsangehörige aus EWR-Staaten, und damit auch deutsche, sind vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen und dürfen ohne zusätzliche Bewilligung beschäftigt werden wie Inländer. Auch eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel brauchst du nicht.

Wie melde ich meinen Wohnsitz an?

Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Meldebehörde, also beim Gemeindeamt, in Statutarstädten beim Magistrat und in Wien beim Magistratischen Bezirksamt. Dafür brauchst du den vollständig ausgefüllten Meldezettel, den auch dein Unterkunftgeber unterschreiben muss.

Was ist die Anmeldebescheinigung und wann brauche ich sie?

Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürgern, die sich in Österreich niederlassen. Nötig ist sie, wenn du länger als drei Monate bleiben willst. Den Antrag stellst du bei der Niederlassungsbehörde, und zwar binnen vier Monaten ab der Einreise.

Wird mein deutscher Abschluss anerkannt?

Das hängt vom Beruf ab. Ist er in Österreich reglementiert, musst du die Anerkennung deiner Berufsqualifikationen beantragen. Ist er es nicht, brauchst du weder eine Genehmigung noch sonst eine Formalität und kannst deinen Beruf unter denselben Bedingungen ausüben wie österreichische Staatsangehörige.

Bekomme ich auch 13. und 14. Gehalt?

Meistens ja, im Gesetz steht es aber nicht: Höhe und Zahlungstermin von Urlaubs- und Weihnachtsgeld regelt der Kollektivvertrag deiner Branche.

Was passiert mit meinen deutschen Versicherungszeiten?

Verloren gehen sie nicht. Für die Rente gilt der Grundsatz der Zusammenrechnung der Beitragszeiten: Jede Rentenbehörde berücksichtigt deine Versicherungszeiten in allen EU-Ländern und berechnet daraus den Anteil, den sie selbst zahlt.