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title: "Lohn bei Krankheit in der Schweiz: Lohnfortzahlung und Skalen"
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updated: "2026-08-24"
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# Lohn bei Krankheit in der Schweiz: Lohnfortzahlung und Skalen

Wirst du in der Schweiz ohne eigenes Verschulden krank, muss dein Arbeitgeber den Lohn weiter bezahlen (Art. 324a OR), ab dem ersten Tag zu 100 Prozent. Im ersten Dienstjahr sind es mindestens 3 Wochen, danach eine angemessen längere Zeit. Wie lange genau, steht nicht im Gesetz, sondern richtet sich nach den von den Gerichten entwickelten Skalen, je nach Kanton nach der Berner, Basler oder Zürcher Skala. Viele Betriebe ersetzen diese Pflicht durch eine Krankentaggeldversicherung.

## Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Dienstjahren

| Dienstjahr | Lohnfortzahlung nach Berner Skala |
| --- | --- |
| 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
| 2. Dienstjahr | 1 Monat |
| 3. und 4. Dienstjahr | 2 Monate |
| 5. bis 9. Dienstjahr | 3 Monate |
| 10. bis 14. Dienstjahr | 4 Monate |
| 15. bis 19. Dienstjahr | 5 Monate |

Werte der Berner Skala, wie sie das Obergericht des Kantons Bern veröffentlicht. In Basel-Stadt und Basel-Landschaft gilt die Basler Skala, in mehreren Ostschweizer Kantonen die Zürcher Skala, mit teils abweichenden Werten. Der Anspruch wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt mit jedem Dienstjahr von Neuem, mehrere Absenzen im selben Jahr werden zusammengezählt. Massgebend sind die Skala deines Kantons sowie dein Arbeitsvertrag oder GAV.

## Wie lange bekomme ich bei Krankheit meinen Lohn in der Schweiz?

Im ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen zu vollem Lohn. Ab dem zweiten Jahr eine angemessen längere Zeit, die je nach Kanton über die Berner, Basler oder Zürcher Skala bestimmt wird. Eine Krankentaggeldversicherung kann eine andere, oft längere Dauer vorsehen.

## Was ist die Berner, Basler oder Zürcher Skala?

Das sind von den Gerichten entwickelte Tabellen, die festlegen, wie lange die Lohnfortzahlung ab dem zweiten Dienstjahr dauert. Welche Skala gilt, hängt vom Kanton ab: Die Zürcher Skala kommt in mehreren Ostschweizer Kantonen zur Anwendung, die Basler Skala in beiden Basel, die Berner Skala in den übrigen Kantonen. Die konkreten Werte solltest du in der aktuellen Skala deines Kantons nachschlagen.

## Wie lange zahlt eine Krankentaggeldversicherung?

Die meisten Krankentaggeldversicherungen geben laut SECO Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen, also rund zwei Jahre Absicherung bei längerer Krankheit. Damit eine solche Lösung die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen darf, muss sie mindestens gleichwertig sein; das Obergericht des Kantons Bern nennt dafür 80 Prozent des Lohnes bis zu 720 Tage und eine hälftige Prämienteilung durch den Arbeitgeber. Verbindlich sind am Ende immer die Police und die Versicherungsbedingungen.

## Muss ich sofort ein Arztzeugnis vorlegen?

Melde dich unverzüglich krank. Ein Arztzeugnis brauchst du, sobald dein Arbeitgeber es verlangt, und das darf er auch schon ab dem ersten Krankheitstag. Viele Betriebe verlangen es ab dem dritten oder vierten Tag, massgebend ist deine betriebliche Regelung.

## Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung ausläuft?

Endet die gesetzliche Lohnfortzahlung und besteht keine Krankentaggeldversicherung, fällt der Lohn weg. Besteht eine Versicherung, zahlt sie in der Regel ein Taggeld weiter, häufig 80 Prozent des Lohnes über eine längere Dauer. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und die Versicherungsbedingungen.

## Bin ich während einer Krankheit vor Kündigung geschützt?

Nach der Probezeit ja: Der Arbeitgeber darf während einer unverschuldeten Krankheit oder eines Unfalls nicht kündigen, und zwar während einer Sperrfrist von 30 Tagen im ersten Dienstjahr, 90 Tagen ab dem zweiten bis fünften und 180 Tagen ab dem sechsten Dienstjahr (Art. 336c OR). Eine trotzdem ausgesprochene Kündigung ist nichtig.

## Was ist Krankentaggeld und zahlt es anders als die gesetzliche Lohnfortzahlung?

Krankentaggeld ist die Leistung einer Krankentaggeldversicherung, die viele Arbeitgeber für ihr Personal abschliessen. Und ja, sie zahlt anders: Statt der vollen Lohnfortzahlung nach OR gibt es oft 80 Prozent des Lohnes, dafür über eine deutlich längere Dauer. Ersetzt der Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht durch eine solche Versicherung, müssen die Leistungen insgesamt mindestens gleichwertig sein.

## Gilt die Lohnfortzahlung auch während der Probezeit?

Die Lohnfortzahlungspflicht setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder auf mehr als drei Monate abgeschlossen wurde. Bei sehr kurzen Verhältnissen kann sie deshalb entfallen. Der Kündigungsschutz nach Art. 336c OR greift erst nach der Probezeit.

## Verwandte Themen
- [Kündigungsfrist](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/ch/kuendigungsfrist>)
- [Probezeit](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/ch/probezeit>)
- [Ferienanspruch](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/ch/ferienanspruch>)

## Quellen & Stand
- [SECO: FAQ zur Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung](<https://www.seco.admin.ch/de/faq-verhinderung-des-arbeitnehmers-an-der-arbeitsleistung>)
- [Obergericht des Kantons Bern: Krankheit im Arbeitsverhältnis](<https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/themen/zivilrecht/arbeitsrecht/krankheit.html>)
- [Fedlex: Obligationenrecht (OR), Art. 324a und 336c](<https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de>)
- [Die Mobiliar: Ratgeber Lohnfortzahlung](<https://www.mobiliar.ch/ratgeber/lohnfortzahlung>)
- [ch.ch: Arbeitsunfähigkeit](<https://www.ch.ch/de/arbeit/arbeitsunfahigkeit/>)

Zuletzt geprüft: August 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
