---
title: "Trinkgeld in Österreich: Was dir zusteht und was sich seit 2026 ändert"
canonical: "https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/trinkgeld"
updated: "2026-08-10"
language: "de-AT"
---

# Trinkgeld in Österreich: Was dir zusteht und was sich seit 2026 ändert

Trinkgeld gehört rechtlich dir und darf vom Arbeitgeber weder einbehalten noch mit offenen Beträgen verrechnet werden. Steuerlich bleibt es nach § 3 Abs 1 Z 16a EStG einkommensteuerfrei, solange es freiwillig, von Gästen und ohne Rechtsanspruch gegeben wird. Seit 1. Jänner 2026 gilt für die Sozialversicherung erstmals eine bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale der ÖGK, die neun unterschiedliche Länderregelungen ablöst und die frühere Einzelaufzeichnung erspart. Sie legt fest, wie viel Trinkgeld pauschal in die Beitragsgrundlage einfließt, gestaffelt nach Inkassotätigkeit und aliquot für Teilzeit und geringfügige Beschäftigung.

## Trinkgeldpauschale im Gastgewerbe seit 2026

| Jahr | Mit Inkassotätigkeit | Ohne Inkassotätigkeit | Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen |
| --- | --- | --- | --- |
| 2026 | 65 Euro | 45 Euro | 20 Euro |
| 2027 | 85 Euro | 45 Euro | 20 Euro |
| 2028 | 100 Euro | 50 Euro | 25 Euro |

Die Beträge sind monatliche Pauschalen und dienen als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge. Bei Teilzeit und einzelnen Arbeitstagen wird aliquot gerechnet. Ab 2029 werden die Werte jährlich valorisiert, konkrete Beträge dafür sind noch nicht veröffentlicht. Angaben laut WKO, Stand Juli 2026.

## Muss ich Trinkgeld in Österreich versteuern?

Nein. Trinkgeld ist nach § 3 Abs 1 Z 16a EStG von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung ist, dass es freiwillig von dritter Seite kommt, also von Gästen, dass es zusätzlich zu deinem Entgelt fließt und dass du keinen Rechtsanspruch darauf hast. An dieser Steuerfreiheit hat sich auch 2026 nichts geändert.

## Was ist die Trinkgeldpauschale?

Die Trinkgeldpauschale ist ein fixer Betrag, den die Sozialversicherung anstelle deines tatsächlichen Trinkgelds als Beitragsgrundlage heranzieht. Der Betrieb muss damit nicht mehr jeden einzelnen Betrag aufzeichnen. Seit 1. Jänner 2026 gilt eine bundesweit einheitliche Regelung der ÖGK. Die Pauschale wirkt zugleich als Obergrenze: Bekommst du mehr Trinkgeld, als sie abbildet, wird nichts nachgefordert.

## Wie hoch ist die Trinkgeldpauschale seit 2026?

Im Gastgewerbe liegt sie 2026 bei 65 Euro im Monat mit Inkassotätigkeit und bei 45 Euro ohne, für Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen bei 20 Euro. 2027 steigt der Wert mit Inkasso auf 85 Euro, 2028 auf 100 Euro. Ohne Inkasso sind es 2028 dann 50 Euro, für Lehrlinge und Pflichtpraktikant:innen 25 Euro.

## Bekomme ich als Teilzeitkraft die volle Trinkgeldpauschale?

Nein, bei Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung wird aliquot gerechnet, ebenso bei einzelnen Arbeitstagen. Die WKO führt dazu ein Beispiel an: Bei 15 Wochenstunden ohne Inkassotätigkeit ergeben sich rund 24,41 Euro im Monat. Wie dein Wert konkret ausfällt, hängt von deinem Stundenausmaß ab, gerechnet wird er in der Lohnverrechnung des Betriebs.

## Darf mein Arbeitgeber mein Trinkgeld einbehalten?

Nein. Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung der Gäste an dich und steht dir zu. Laut ÖHV darf der Arbeitgeber es weder für sich behalten noch mit anderen offenen Beträgen gegenrechnen. Das gilt auch für bargeldloses Trinkgeld, das über die Kassa läuft.

## Wie funktioniert Trinkgeld-Pooling im Team?

Sammelsysteme, oft Tronc genannt, sind zulässig und seit der Neuregelung in § 2j AVRAG ausdrücklich verankert. Der Betrieb muss den Verteilschlüssel offenlegen, damit nachvollziehbar ist, wer welchen Anteil bekommt. Über bargeldlos eingegangenes Trinkgeld kannst du auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung verlangen, rückwirkend für drei Jahre. Für Systeme, die es schon vorher gab, war die Offenlegung bis 28. Februar 2026 nachzuholen.

## Ändert die Pauschale etwas an der Steuerfreiheit?

Nein. Die Trinkgeldpauschale betrifft ausschließlich die Sozialversicherung, also die Beitragsgrundlage. Die Einkommensteuerfreiheit nach dem EStG bleibt davon unberührt. Die beiden Regelungen laufen nebeneinander und werden leicht verwechselt.

## Verwandte Themen
- [Kollektivvertrag](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/kollektivvertrag>)
- [Zuschläge: Nacht, Sonntag, Feiertag](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/nachtdienst-zuschlaege>)
- [13. und 14. Gehalt](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/13-14-gehalt>)

## Quellen & Stand
- [WKO: Trinkgeldpauschale](<https://www.wko.at/tourismus-freizeitwirtschaft/serviceplattform-gastronomie-hotellerie/trinkgeldpauschale>)
- [ÖGK: Neue Trinkgeldpauschalen](<https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.908472&portal=oegkdgportal>)
- [ÖHV: Rechtsinformation Trinkgeld](<https://www.oehv.at/recht-service/rechtsinformation/trinkgeld/>)
- [RKP: Neuregelung der Trinkgeldpauschale](<https://www.rkp.at/aktuelles/neuregelung-trinkgeldpauschale-seit-jahresbeginn-2026/>)
- [freefinance: Trinkgeldpauschale](<https://www.freefinance.at/steuern/trinkgeldpauschale.html>)

Zuletzt geprüft: August 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
