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title: "Sozialarbeit oder Sozialbetreuung: welcher Weg zu dir passt"
canonical: "https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/sozialarbeit-oder-sozialbetreuung"
updated: "2026-08-24"
language: "de-AT"
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# Sozialarbeit oder Sozialbetreuung: welcher Weg zu dir passt

Sozialarbeit oder Sozialbetreuung sind zwei getrennte Systeme, keine Frage von besser oder schlechter. Soziale Arbeit studierst du an einer Fachhochschule: sechs Semester, 180 ECTS, Zugang über Matura oder Studienberechtigungsprüfung. Ein eigenes Berufsgesetz gibt es dafür in Österreich nicht, geschützt ist seit dem Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 nur die Bezeichnung selbst. Die Sozialbetreuung dagegen ist Landesrecht: Bund und Länder haben gemeinsame Grundsätze vereinbart, verankert ist der Beruf aber im Gesetz deines Bundeslandes. Gelernt wird er an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe, auf der Fachstufe in mindestens zwei, auf der Diplomstufe in mindestens drei Ausbildungsjahren. Der Unterschied, der im Alltag am meisten ausmacht, ist der Pflegeanteil: In der Altenarbeit und der Behindertenarbeit ist die Ausbildung in der Pflegeassistenz Teil der Sozialbetreuung, im Studium der Sozialen Arbeit kommt sie nicht vor.

## Soziale Arbeit und Sozialbetreuung im Vergleich

| Merkmal | Soziale Arbeit | Fach- und Diplom-Sozialbetreuung |
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| Rechtliche Grundlage | Kein eigenes Berufsgesetz, die Bezeichnung schützt das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 | Gesetz des jeweiligen Bundeslandes, abgestimmt über eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG |
| Ausbildungsort | Fachhochschule, Bachelorstudium | Schule für Sozialbetreuungsberufe |
| Dauer und Umfang | 6 Semester, 180 ECTS, an vielen Standorten auch berufsbegleitend | Fach-Sozialbetreuung mindestens 2 Ausbildungsjahre, Diplom-Sozialbetreuung mindestens 3 |
| Zugang | Matura oder Studienberechtigungsprüfung, dazu ein Aufnahmeverfahren | Richtet sich nach dem Landesgesetz, üblich sind Mindestalter, Schulabschluss und ein Aufnahmeverfahren |
| Fachrichtungen | Keine, die Vertiefung entsteht über Schwerpunkte, Praktika und Masterstudien | Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung, Familienarbeit nur auf Diplomstufe |
| Pflegeanteil | Keiner | In Altenarbeit und Behindertenarbeit ist die Pflegeassistenz Teil der Ausbildung |
| Schwerpunkt der Tätigkeit | Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebenslagen, Arbeit mit Behörden und Einrichtungen | Begleitung, Unterstützung und Betreuung im Alltag, auf Diplomstufe dazu Konzeption und fachliche Anleitung |

Die Stundenumfänge stehen im Landesgesetz und können sich zwischen den Bundesländern unterscheiden. Die Zahlen oben stammen aus dem Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz. Prüfe deshalb immer das Gesetz und die Schulen des Bundeslandes, in dem du die Ausbildung machen willst.

## Was ist der Unterschied zwischen Sozialarbeit und Sozialbetreuung?

Der Unterschied beginnt beim Ausbildungsweg und endet beim Arbeitsalltag. Soziale Arbeit ist ein FH-Bachelorstudium mit 180 ECTS und einem Schwerpunkt auf Beratung, Fallführung und der Arbeit mit Behörden und Einrichtungen. Die Sozialbetreuung lernst du an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe nach dem Recht deines Bundeslandes, und du begleitest und unterstützt Menschen unmittelbar im Alltag, in der Altenarbeit und Behindertenarbeit auch pflegerisch. Beide Berufe treffen sich in denselben Einrichtungen, sie tun dort aber Verschiedenes.

## Brauche ich für Soziale Arbeit ein Studium?

Ja. Der Regelweg ist ein Bachelorstudium Soziale Arbeit an einer Fachhochschule mit 180 ECTS über sechs Semester. Voraussetzung sind Matura oder Studienberechtigungsprüfung und ein Aufnahmeverfahren, das oft mehrstufig ist. Viele Standorte bieten das Studium berufsbegleitend an, meist geblockt oder in Abendform. Darauf aufbauend gibt es Masterstudien mit 120 ECTS.

## Darf sich jede und jeder Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter nennen?

Nein. Seit dem Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024, in Kraft seit 29. März 2024, ist die Bezeichnung geschützt. Führen darf sie, wer ein einschlägiges Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS abgeschlossen hat, wer eine gleichwertige frühere österreichische Ausbildung hat, etwa ein Akademie- oder FH-Diplom, oder wer ein einschlägiges Masterstudium auf ein fachfremdes Grundstudium aufgesetzt hat. Wichtig: Das Gesetz schützt nur die Bezeichnung. Ein umfassendes Berufsgesetz für die Soziale Arbeit gibt es in Österreich weiterhin nicht.

## Ist die Sozialbetreuung in ganz Österreich gleich geregelt?

Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Die Sozialbetreuungsberufe sind Landesrecht. Bund und Länder haben in einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG gemeinsame Grundsätze für Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung festgelegt, geregelt ist der Beruf dann aber im jeweiligen Landesgesetz. Berufsbezeichnungen und Schwerpunkte sind deshalb vergleichbar, Stundenumfänge, Zugangsregeln und Details der Ausbildung können sich unterscheiden. Maßgeblich ist immer das Gesetz des Bundeslandes, in dem du lernst und arbeitest.

## Wie läuft die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuung ab?

Du absolvierst einen Lehrgang an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe oder die einzelnen Module an mehreren Schulen. Nach dem Wiener Gesetz sind das 1.200 Unterrichtseinheiten, verteilt auf mindestens zwei Ausbildungsjahre, dazu ein Praktikum von 1.200 Stunden. Die Heimhilfe-Ausbildung ist darin bereits enthalten. In den Schwerpunkten Altenarbeit und Behindertenarbeit kommt die Ausbildung in der Pflegeassistenz dazu. Andere Bundesländer regeln den Umfang in ihren eigenen Gesetzen.

## Was ist der Unterschied zwischen Fach- und Diplom-Sozialbetreuung?

Die Diplomstufe baut auf der Fachstufe auf und geht darüber hinaus. Sie umfasst in Wien 1.800 Unterrichtseinheiten auf mindestens drei Ausbildungsjahre plus 1.800 Stunden Praktikum, schließt Heimhilfe und Fach-Sozialbetreuung ein und endet mit einer Diplomarbeit. Diplom-Sozialbetreuerinnen und Diplom-Sozialbetreuer führen dieselben Tätigkeiten mit höherer Selbstständigkeit aus und übernehmen zusätzlich konzeptive und planerische Aufgaben, die Koordination und die fachliche Anleitung anderer Betreuungspersonen. Die Familienarbeit ist ausschließlich der Diplomstufe vorbehalten.

## Arbeite ich in der Sozialbetreuung auch pflegerisch?

In der Altenarbeit und in der Behindertenarbeit ja. Dort ist die Ausbildung in der Pflegeassistenz nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz integrierender Bestandteil der Sozialbetreuungsausbildung, und dein Aufgabenbereich hat deshalb zwei Teile: einen eigenverantwortlichen Bereich der Betreuung und einen Bereich mit den pflegerischen Befugnissen, die dir die Pflegeassistenz gibt. Was genau in diesen pflegerischen Bereich fällt und wie er sich von Pflegefachassistenz und gehobenem Dienst abgrenzt, erklärt der eigene Ratgeber zu den Pflegeberufen.

## Kann ich von der Sozialbetreuung in die Soziale Arbeit wechseln?

Ja, der Weg führt aber über die Zugangsvoraussetzungen des Studiums. Ohne Matura brauchst du eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung, dazu kommt das Aufnahmeverfahren der Fachhochschule. Deine Berufserfahrung hilft dir dort spürbar, eine automatische Anrechnung von Ausbildungsteilen gibt es aber nicht. Was angerechnet wird, entscheidet die Hochschule im Einzelfall, frag deshalb vor der Bewerbung direkt am Studiengang nach.

## Verwandte Themen
- [Pflegeassistenz, PFA oder DGKP?](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/pflegeassistenz-pflegefachassistenz-dgkp>)
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## Quellen & Stand
- [obds: Ausbildungen in Sozialer Arbeit](<https://obds.at/soziale-arbeit-studieren/>)
- [obds: Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024](<https://obds.at/sozbezg-2024/>)
- [RIS: Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz (WSBBG)](<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000248>)
- [RIS: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe](<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000333>)

Zuletzt geprüft: August 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
