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title: "Nachtdienst, Sonntag und Feiertag: welche Zuschläge dir zustehen"
canonical: "https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/nachtdienst-zuschlaege"
updated: "2026-08-06"
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# Nachtdienst, Sonntag und Feiertag: welche Zuschläge dir zustehen

Für Nachtdienst, Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es in Österreich keinen allgemeinen gesetzlichen Zuschlag. Ein Anspruch besteht laut Arbeiterkammer nur, wenn ihn der anzuwendende Kollektivvertrag oder ein Spezialgesetz vorsieht. Dieselbe Nachtschicht wird deshalb je nach Branche unterschiedlich bezahlt. Bundesweit einheitlich ist nur die Steuer: Solche Zuschläge bleiben gemeinsam mit Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bis 400 Euro im Monat steuerfrei. Arbeitest du an einem Feiertag, kommt zum Feiertagsentgelt zusätzlich das Feiertagsarbeitsentgelt.

## Steuerfrei nach § 68 EStG

| Fall | Steuerfrei bis |
| --- | --- |
| Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit | 400 Euro im Monat |
| Bei überwiegender Nachtarbeit zwischen 19 und 7 Uhr | 600 Euro im Monat |

Der Freibetrag gilt gemeinsam für diese Zuschläge und für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, nicht je Zuschlagsart. Steuerlich zählt als Nachtarbeit eine zusammenhängende Blockzeit von mindestens 3 Stunden zwischen 19 und 7 Uhr. Wie hoch der Zuschlag ausfällt, steht im Kollektivvertrag.

## Wie hoch ist der Zuschlag für Nachtarbeit?

Das legt dein Kollektivvertrag fest, einen allgemeinen gesetzlichen Prozentsatz gibt es in Österreich nicht. Laut Arbeiterkammer besteht ein Anspruch auf einen Entgelt-Zuschlag nur dann, wenn ihn der anzuwendende Kollektivvertrag oder ein Spezialgesetz vorsieht, etwa das Bäckereiarbeiter:innengesetz. Dieselbe Nachtschicht kann in zwei Branchen deshalb unterschiedlich bezahlt werden.

## Was bekomme ich, wenn ich am Feiertag arbeite?

Zum Feiertagsentgelt, also deinem ungekürzten Bezug für den Feiertag, kommt das Feiertagsarbeitsentgelt: für jede am Feiertag geleistete Stunde eine Abgeltung in Höhe deines normalen Stundensatzes. Statt der Auszahlung lässt sich auch Zeitausgleich vereinbaren. Ein Zuschlag darüber hinaus ergibt sich nur aus dem Kollektivvertrag.

## Gibt es einen gesetzlichen Sonntagszuschlag?

Nein. Wie beim Nachtdienst entsteht der Anspruch auch am Sonntag erst aus dem Kollektivvertrag oder einem Spezialgesetz. Anders als am Feiertag gibt es für Sonntagsarbeit auch keine gesetzliche Zusatzabgeltung: Das Feiertagsarbeitsentgelt für geleistete Stunden ist eine Besonderheit des Feiertags.

## Sind Nacht- und Feiertagszuschläge steuerfrei?

Bis zu einer Grenze. Nach § 68 EStG bleiben Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gemeinsam mit Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bis 400 Euro im Monat steuerfrei. Liegt deine Normalarbeitszeit überwiegend zwischen 19 und 7 Uhr, erhöht sich der Freibetrag um 50 Prozent auf 600 Euro.

## Was gilt steuerlich als Nachtarbeit?

Als Nachtarbeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die aufgrund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 und 7 Uhr erbracht werden. Diese Blockzeit ist die Bedingung dafür, dass der Nachtzuschlag überhaupt steuerfrei bleiben kann.

## Wo finde ich meinen Zuschlag?

Im Kollektivvertrag deiner Branche. Die Arbeiterkammer verweist für die Höhe ausdrücklich dorthin, weil weder das Arbeitszeitgesetz noch das Arbeitsruhegesetz einen Prozentsatz vorgeben.

## Gelten Zuschläge auch in Teilzeit?

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge hängen davon ab, wann du arbeitest, und stehen wie bei Vollzeit im Kollektivvertrag. Nicht zu verwechseln ist der Mehrarbeitszuschlag: Der betrifft Stunden über deinem vereinbarten Teilzeitausmaß und folgt einer eigenen Regelung.

## Verwandte Themen
- [Kollektivvertrag](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/kollektivvertrag>)
- [Mehrarbeit in Teilzeit](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/teilzeit-mehrarbeit>)
- [13. und 14. Gehalt](<https://nextplace-jobs.com/ratgeber/at/13-14-gehalt>)

## Quellen & Stand
- [Arbeiterkammer: Normalarbeitszeit](<https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/Normalarbeitszeit/Normalarbeitszeit.html>)
- [Arbeiterkammer: Feiertagsruhe](<https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/ArbeitszeitundRuhepausen/Feiertagsruhe.html>)
- [WKO: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge](<https://www.wko.at/lohnverrechnung/sonntags-feiertags-nachtzuschlaege-faq>)
- [WKO: Arbeiten an Feiertagen](<https://www.wko.at/arbeitszeit/arbeiten-feiertage>)

Zuletzt geprüft: August 2026

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
